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Politik: Sein gutes Recht

Peter Danckert reichte die Beschwerde ein. Er wehrte sich schon öfter

Berlin - Dass sich ausgerechnet der Brandenburger SPD-Abgeordnete Peter Danckert seiner parlamentarischen Rechte beraubt sieht, wenn künftig nur ein Gremium von neun Bundestagsmitgliedern im Geheimen über Milliardenhilfen des Rettungsfonds EFSF entscheiden soll, und das dann auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, ist nicht verwunderlich – wenn man Danckert kennt. Seit 1998 ist der Berliner, 71 Jahre alt, im Bundestag als freier und zuweilen auch eigensinniger Abgeordneter bekannt. Er wehrte sich jahrelang gegen eine Privatisierung der Bahn AG und wollte sich der Linie seiner Partei partout nicht unterordnen. Als 2005 einige Rechtsanwälte in Karlsruhe gegen die Pflicht der Abgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte – auch aus Anwaltssozietäten – klagten, war neben Friedrich Merz (CDU) auch Danckert dabei. Der Mann misstraut Regierungen, ganz gleich welcher Farbe, grundsätzlich und hält sein Recht als (direkt) gewählter Bundestagsabgeordneter hoch. Seine Sorge gilt einer Zukunft, in der der Bundestag schleichend zum Abnickverein der Regierung wird. Als gelernter Jurist wusste Danckert natürlich, worauf er sich bei einer Verfassungsbeschwerde einlässt. Doch das Risiko zu verlieren, das schreckt ihn nicht. Danckert galt vor seiner politischen Karriere als „Anwalt der Promis“. Steffi Graf war seine Mandantin, genauso wie der DDR-Großkapitalist und Funktionär Alexander Schalck-Golodkowski.

Den 1954 geborene Karlsruher Richter Udo di Fabio, der im aktuellen Verfassungsfall die einstweilige Verfügung erlassen hat, kennt Danckert noch aus seinem ersten Karlsruher Fall: Seinerzeit votierte di Fabio für Danckerts Position, konnte sich im Vier-zu-vier-Patt der Richter jedoch nicht durchsetzen. asi

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