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Politik: Selber zahlen

Die Altersversorgung der Abgeordneten soll geändert werden – wie stark müssen dann die Diäten steigen?

Man stelle sich das vor: Die Abgeordneten des Bundestags bekommen doppelt so viel Gehalt wie bisher, also gut 14 000 statt 7009 Euro – und der sonst stets quengelnde Bund der Steuerzahler findet das gut. Nur ein vorzeitiger Faschingsscherz? Nein, so könnte es kommen. Denn die große Koalition will auch das Diätensystem der Parlamentarier reformieren, das seit jeher in der Kritik steht, nicht zuletzt wegen vergleichsweise vorteilhafter Pensions- und Übergangsregelungen. Die Fraktionschefs Peter Struck (SPD) und Volker Kauder (Union) haben nun angeregt, dass sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der Sache annimmt und mit allen Fraktionen darüber spricht. FDP und Grüne signalisierten schon Gesprächsbereitschaft.

Dabei soll es vor allem um eine Neuregelung der Altersversorgung gehen. Die ist nicht schlecht, schon deshalb, weil die Abgeordneten selbst nichts dazu beitragen müssen. Ab acht Jahren im Bundestag – Zugehörigkeit in einem Landtag kann angerechnet werden – bekommt ein Altparlamentarier derzeit gut 1600 Euro Pension vom Staat, und zwar vom 65. Lebensjahr an. Für jedes Jahr mehr im Parlament steigt die Pension um 210 Euro und kann ein Jahr früher bezogen werden. Doch gibt es eine Grenze: Die Pension kann frühestens mit 55 Jahren bezogen werden, der Höchstsatz ist nach 23 Jahren im Parlament erreicht – wer länger das Volk vertritt, und das sind nicht wenige, bekommt im Alter nicht noch mehr Geld. Das heißt: Nach knapp sechs Legislaturperioden im Bundestag – oder zum Beispiel drei im Bundestag und drei in einem Landtag – kann ein Abgeordneter mit 55 Jahren in Rente gehen und bekommt dann gut 4800 Euro. Das ist erheblich mehr, als die meisten in ihren Zivilberufen als Angestellte, Beamte oder Arbeiter in einem Zeitraum von gut 20 Jahren an Renten- oder Pensionsansprüchen sammeln könnten.

Künftig sollen die Abgeordneten nach Ansicht von Struck und Kauder für die Rente selbst vorsorgen. In diesem Fall müsste laut Struck die Abgeordnetenentschädigung „fast verdoppelt, jedenfalls deutlich erhöht werden“. Im „Focus“ zeigte er sich skeptisch, ob das in der Öffentlichkeit durchzusetzen sei. Vorbild ist Nordrhein-Westfalen. Dort wurde das Abgeordnetengehalt jetzt von 4807 auf 9500 Euro erhöht. Die steuerfreien Pauschalen für Wahlkreisbüros, Fahrt- und Unterkunftskosten (zwischen 1950 und 2400 Euro) entfielen. 1500 Euro werden nun für die Altersversorgung abgezweigt.

So ähnlich könnte die Regelung auch für den Bundestag aussehen, der Bund der Steuerzahler schlägt die Übernahme des NRW-Modells vor. Derzeit entspricht die Abgeordnetendiät von 7009 Euro dem Gehalt eines Bundesrichters, eines hohen Ministerialbeamten oder eines Brigadegenerals. Bei einer Verdoppelung – analog zu NRW – bekäme ein Abgeordneter dann so viel wie heute ein Bundesminister. Die Ministerbezüge würden dann womöglich auch erhöht, mit einer entsprechenden Änderung der Altersversorgung, denn die wird bislang bei Ministern auch ohne Einzelvorsorge vom Staat übernommen. Ein Abgeordnetengehalt von 14 000 Euro entspräche dem Vierfachen des durchschnittlichen Angestelltengehalts, das derzeit bei knapp 3500 Euro liegt. Allerdings würden die steuerfreien Zulagen für Reisen, Berliner Unterkunft und Wahlkreisbüro wohl entfallen oder jedenfalls eingeschränkt werden.

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