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Politik: Selbstbezichtigung ist strafbar Bundesgerichtshof verwirft Revision von Anhängern der PKK

Karlsruhe/Berlin (fan). Rückschlag für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK): Der 3.

Karlsruhe/Berlin (fan). Rückschlag für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK): Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat am Donnerstag die Revision einer Kurdin verworfen, die das Düsseldorfer Landgericht wegen der Teilnahme an der massiven „Identitätskampagne“ der PKK zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Mitglieder und Sympathisanten hatten 2001 bundesweit bei Justizbehörden rund 40 000 Selbstbezichtigungsschreiben mit dem Tenor „Auch ich bin PKK’ler/PKK’lerin“ abgegeben. Die Kampagne richtete sich gegen das Betätigungsverbot, mit dem der Bundesinnenminister 1993 die PKK belegt hatte. In Berlin wies das Landgericht jedoch Anklagen zurück. Die Staatsanwaltschaft hofft nun nach der Karlsruher Entscheidung auf eine zweite Chance.

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