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Nacktscanner

© dpa

Sicherheit auf Flughäfen: Nacktscanner bald auch in Deutschland?

Durchleuchten bis auf die nackte Haut: Die EU-Kommission will auf europäischen Flughäfen so genannte Nacktscanner zulassen. Auf einigen Airports sind sie bereits im Einsatz. In Deutschland will die Bundespolizei noch in diesem Jahr mit Tests beginnen. Das EU-Parlament hat noch Klärungsbedarf.

Noch werden Fluggäste in Deutschland nicht bis auf die Haut durchleuchtet. Das könnte sich allerdings bald ändern. Die EU-Kommission plant den flächendeckenden Einsatz so genannter Nacktscanner. Hierzulande will die Bundespolizei noch Ende dieses Jahres erste Labortests starten.

Externe Experten sollen dabei sowohl rechtliche Fragen als auch Gesundheits- und Sicherheitsaspekte klären, sagte Bundespolizei-Sprecher Jörg Kunzendorf am Donnerstag. "Erst wenn klar ist, ob dieser Scanner unseren Anforderungen entspricht, wird über einen Praxistest entschieden." Vorerst werde das Durchleuchtungsgerät aber an keinem Flughafen zum Einsatz kommen.

Ganzkörper-Scanner werden bereits auf Flughäfen in Amsterdam, Zürich und London getestet. Auch in den USA sind sie im Einsatz, um beispielsweise Keramik-Messer oder Plastiksprengstoff zu finden. Die EU-Kommission schlägt vor, diese Geräte nun auch EU-weit zuzulassen.

"Verstoß gegen die Menschenwürde"

Dagegen regt sich allerdings Widerstand: "Hier wird die Intimität der Menschen verletzt", mahnt der FDP-Innenexperte Max Stadler. "Das ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde - das dürfen wir in Deutschland nicht zulassen." Die österreichische EU-Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger sprach von einem "Angriff auf die Würde des Menschen", deren Sicherheitsgewinn nicht mal untersucht worden sei. Ihre niederländische Fraktionskollegin Kathalijne Buitenweg befürchtet, dass die Durchleuchtung auf andere Bereiche ausgedehnt werden könnte - etwa auf Fußballstadien.

Das EU-Parlament fühlt sich überrumpelt und verlangt Bedenkzeit: Die Kommission soll innerhalb von drei Monaten die möglichen Auswirkungen der Durchleuchtungsgeräte auf die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheit prüfen, heißt es in einer Entschließung, die das Parlament am Donnerstag verabschiedete. Die Kommission sagte den Abgeordneten für den 6. November eine Beratungsrunde zu.

Die Kommission wolle - wie schon beim Verbot von Flüssigkeiten im Fluggepäck - das Parlament umgehen, kritisierte SPD-Parlamentarier Wolfgang Kreissl-Dörfler. Die Abgeordneten bestünden jedoch auf ihrem Veto-Recht. Sein CSU-Kollege Manfred Weber sagte, die EU-Kommission könne das Vorhaben nicht einfach "durch die Hintertür" einführen.

Parlamentarier verlangen Aufklärung

Auch Vertreter des Justizausschusses verlangen Auskünfte über das Vorhaben. Sie wollten vor allem wissen, ob und in welcher Weise die von Genitalien und anderen intimen Körperteilen verhindert werden solle. Außerdem verlangten sie eine "wissenschaftliche und medizinische Bewertung" möglicher Gesundheitsrisiken durch die mit Millimeterwellen vorgenommenen Ganzkörper-Durchleuchtungen.

Die europäischen Abgeordneten sind allerdings nicht grundsätzlich gegen das Projekt. Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörper-Scanner und der derzeit verwendeten Abtast-Methode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte Weber. Der SPD-Abgeordnete Kreissl-Dörfler forderte einen Beweis dafür, dass die Scanner-Bilder mehr Sicherheit bieten als das Abtasten. Es müsse geprüft werden, ob der Sicherheitsgewinn einen solch schweren Eingriff in die Privatsphäre wirklich rechtfertige. (ut/td/AFP/dpa) 

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