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Nacktscanner

© dpa

Sicherheit: Einsatz von "Nacktscannern" noch nicht vom Tisch

Ihren Einsatz an Flughäfen hat die Bundesregierung untersagt, trotzdem aber sollen die so genannten Nacktscanner erneut in Laborversuchen getestet werden. Voraussetzung für ihre Umsetzung aber ist die Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Die Bundespolizei plant nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung neue Laborversuche mit sogenannten Nacktscannern - obwohl die Regierung deren Einsatz an Flughäfen ausgeschlossen hat. Das gehe aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP hervor, berichtet die Zeitung in ihrer Samstag-Ausgabe. Danach soll ein Gerät vom Typ "ProVision" der Firma "L-3 Communications" getestet werden.

Die Bundesregierung befürworte nach eigenen Angaben angesichts der terroristischen Bedrohungslage "die Erforschung und Erprobung von Technologien, die die Sicherheit für den zivilen Luftverkehr erhöhen" Allerdings bestehe bei den Scannern noch "maßgeblicher Prüfungs- und Erprobungsbedarf". Geklärt werden müsse unter anderem, ob bei dieser Kontrollmaßnahme die Persönlichkeitsrechte ausreichend gewahrt blieben. (nis/dpa/ddp)

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