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Politik: Sie fürchtet das Wahlprüfungsverfahren - und attackiert die richterliche Unabhängigkeit (Kommentar)

Martin Luther hat die Juristen "böse Christen" gescholten. Und seinem Sohn gedroht: "Wenn du sollst ein Jurist werden, so wollt ich dich an ein Galgen hängen.

Martin Luther hat die Juristen "böse Christen" gescholten. Und seinem Sohn gedroht: "Wenn du sollst ein Jurist werden, so wollt ich dich an ein Galgen hängen." Doch was Luther vom Richter forderte, war so ungeheuerlich, dass es eher wie Hohn wirkt: "Er muss Sieger sein über alle Leidenschaften, Furcht, Liebe, Gunst, Mitleid, Habsucht, Leben und Tod." Nun, wenn ein Mensch derart siegen kann, dann mag er auch richten können ...

Wie gefährdet der Jurist ist, wie sehr seine Profession eine für viele unwiderstehliche Versuchung zur Charakterlosigkeit enthält, haben die Jahre von 1933 bis 1945 bewiesen, zu schweigen von denen nach 1945, in denen die Verbrechen der Justiz im Namen des Gesetzes pfleglich behandelt wurden.

"Es war kein Erkenntnismangel, sondern ein Charaktermangel, der die Justiz aktiv oder passiv mitmachen ließ", hat Richard Schmid (1899-1986) gesagt. 1940 wurde er wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt. Bis 1964 war er Oberlandesgerichtspräsident in Stuttgart. "Das Unbehagen an der Justiz" ist sein Thema wieder und wieder gewesen; ein Schwerpunkt dabei waren der Richter und sein Verhältnis zur Politik.

"Was an wirklicher Unabhängigkeit im Richter steckt, entwickelt sich nur dadurch, dass er sich seiner Abhängigkeit bewusst wird", schrieb Richard Schmid 1959. An diesen Satz ist angesichts der Vorgänge in Hessen zu erinnern: Die Landesregierung will den Gang zum Bundesverfassungsgericht antreten, um das Wahlprüfungsgericht ihres Landes auszuschalten. Das Wahlprüfungsgericht prüft, ob die Landtagswahl im April 1999, die zum Regierungswechsel führte, als ungültig anzusehen ist. Und es hat bereits wissen lassen, dass die Finanzierung des Wahlkampfs aus illegalen Auslandsvermögen der hessischen CDU sittenwidrig war. Die Landesregierung hat also Anlass, ein für sie ungünstiges Ergebnis zu fürchten.

Das hessische Wahlprüfungsgericht ist wiederholt vom Staatsgerichtshof Hessens für verfassungskonform befunden worden. Auch seine Besetzung mit zwei Richtern und drei Abgeordneten wurde nicht beanstandet. Doch nun soll höchstrichterlich entschieden werden, ob die Regelung der Wahlprüfung in Hessen gegen das Grundgesetz verstößt.

In diesem Zusammenhang geht es nun einmal wieder um die richterliche Befangenheit. Der Vorsitzende des Prüfungsgremiums ist nach der Verfassung Hessens der Präsident des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Bernhard Deitsch, ein Mitglied der SPD. Früher, als die CDU noch in der Opposition war, hat man ihm über die Parteigrenzen hinweg Respekt gezollt. Nun wird er als Werkzeug der SPD dargestellt. Das widerfährt auch der Präsidentin des hessischen Oberlandesgerichts, Brigitte Tilmann, die zwar nicht der SPD angehört, sich jedoch wie Deitsch im Wahlkampf 1999 für die doppelte Staatsbürgerschaft aussprach.

Der Jurist kann alles begründen, die Notwendigkeit der Verurteilung genauso wie die Unumgänglichkeit des Freispruchs. Wieder einmal hängt die Haltung von Juristen davon ab, welche Rolle sie im anstehenden Rechtshandel spielen. Die Berufsrichter haben, so heißt es, aus berufenem Mund selbstverständlich, ihre Unbefangenheit durch ihr Handeln verspielt. Auch sei das Wahlprüfungsgericht gar kein Gericht, sondern nur eine parlamentarische Kommission. Es könne daher gar nicht entscheiden, ob die Wahl gültig sei oder nicht. Überhaupt sei den drei Abgeordneten von CDU, FDP und SPD im so genannten Wahlprüfungsgericht schon von ihrem Status her die Unbefangenheit fremd.

Andere berufene Münder sagen das Gegenteil. Doch die fünf Mitglieder des nach Hessens Verfassung korrekt besetzten Wahlprüfungsgerichts beschäftigen sich nun damit, ob sie ihre Prüfung ruhen lassen sollen bis zu einem Wort aus Karlsruhe. Auf das müsste man dann allerdings wohl bis in die nächste Wahlperiode hinein warten.

Eine Landesregierung klagt, um eine Regelung ihrer Verfassung für grundgesetzwidrig befinden zu lassen. Hessens Ministerpräsident ist auch Jurist. Warum will er gegen eine hohe Juristin und einen hohen Juristen angehen, die sich, ganz im Sinne Schmids, ihre Berufsleben hindurch darum bemüht haben, ihrer Abhängigkeiten bewusst zu werden - und die sich in Sachen dieser Wahlprüfung geprüft und für unbefangen erkannt haben?Gerhard Mauz ist Autor des "Spiegel".

Gerhard Mauz

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