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Skandale: Stillstand beim Datenschutz

Für Datenschützer war 2008 ein ganz besonderes Jahr. Dafür haben die Datenskandale bei der Bahn, bei Lidl und der Telekom gesorgt – das schlägt sich auch im diesjährigen Tätigkeitsbericht nieder, den Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar am Dienstag vorstellte.

Berlin - Für Datenschützer war 2008 ein ganz besonderes Jahr. Dafür haben die Datenskandale bei der Bahn, bei Lidl und der Telekom gesorgt – das schlägt sich auch im diesjährigen Tätigkeitsbericht nieder, den Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar am Dienstag vorstellte. „Die Bundesregierung muss jetzt handeln“, sagte Schaar, „Absichtserklärungen alleine reichen nicht.“ Er mache sich ernsthafte Sorgen, dass die von der Koalition im Herbst beschlossene Einschränkung des Datenhandels scheitere oder „nur in verwässerter Form“ umgesetzt werde. Weil die Privatwirtschaft massiven Lobbydruck ausübe, würden immer mehr Zugeständnisse in den Gesetzentwurf eingebaut. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sei den Sicherheitsbedürfnissen zu oft Vorrang vor dem Datenschutz gegeben worden. Als Beispiel nannte Schaar die Vorratsdatenspeicherung. Er appellierte an die Regierung, das neue Datenschutzgesetz so schnell wie möglich zu verabschieden.

Eine „innenpolitische Bankrotterklärung“ für die Regierung nannte Linke-Politiker Jan Korte Schaars Bericht. Grünen-Innenexpertin Silke Stokar glaubt sogar, Innenminister Schäuble habe nie die Absicht gehabt, das neue Datenschutzgesetz wirklich zu verabschieden. „Das war nur ein Manöver, um von den Datenskandalen abzulenken“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Das ist natürlich grober Unfug“, entgegnete Ministeriumssprecherin Gabriele Hermani. „Wir sind zuversichtlich, dass wir noch in dieser Legislaturperiode zu Ergebnissen kommen.“

Das „Handelsblatt“ berichtet unterdessen, die Bundesregierung habe sich auf neue Grundsätze beim Arbeitnehmer-Datenschutz verständigt. Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürften damit nur bei der Einstellung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden. Ausnahmen seien nur bei Verdacht auf eine im Job begangene Straftat erlaubt.Johannes Schneider

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