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Politik: Skinhead-Prozess: Gericht beharrt auf Namen der V-Leute Innenministerium sieht aber Lebensgefahr für Informanten

Dresden (fan). Der Prozess ist nicht geplatzt, doch die Gefahr eines vorzeitigen Endes bleibt: Im Verfahren gegen sieben führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Organisation „Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)“ hat das Landgericht Dresden am Donnerstag die erneute Weigerung des sächsischen Innenministeriums, mögliche V-Leute unter Angeklagten und Zeugen zu nennen, erstmal nur „zur Kenntnis genommen".

Dresden (fan). Der Prozess ist nicht geplatzt, doch die Gefahr eines vorzeitigen Endes bleibt: Im Verfahren gegen sieben führende Mitglieder der verbotenen Neonazi-Organisation „Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)“ hat das Landgericht Dresden am Donnerstag die erneute Weigerung des sächsischen Innenministeriums, mögliche V-Leute unter Angeklagten und Zeugen zu nennen, erstmal nur „zur Kenntnis genommen". Die 3. Große Strafkammer behält sich vor, im Laufe des Prozesses wieder bei Ministerium und Verfassungsschutz auf eine Auskunft zu dringen. Sachsens Innenminister Horst Rasch (CDU) aber sieht „Informanten an Leib und Leben gefährdet", würden sie im SSS-Verfahren enttarnt.

So konnte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär die Anklageschrift vortragen. Thomas S., Andre V., Daniel B., Rico D., Thomas R., Martin D. und Mario W. bekamen eine lange Liste von Delikten zu hören: Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, besonders schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung und versuchte Nötigung. Auf Fragen des Richters Tom Maciejewski sagte nur Martin D., die Vorwürfe träfen zu. Thomas R. beantwortete auf Anraten seines Anwalts die Frage nicht, ob er für den Verfassungsschutz oder den polizeilichen Staatsschutz tätig war. Die anderen Angeklagten hatten dies verneint.

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