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Skiunfall: Was wären die Folgen, wenn Althaus verurteilt würde?

Gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wird in Österreich nach seinem Skiunfall wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Kann er tatsächlich verurteilt werden, und was würde das für ihn bedeuten?

Von Matthias Schlegel

Welche möglichen strafrechtlichen oder politischen Konsequenzen der tragische Unglücksfall auf der steiermärkischen Piste für den thüringischen Ministerpräsidenten haben könnte, ist noch nicht exakt zu beantworten. Denn erst in etwa vier Wochen soll ein Gutachten über den Hergang des Unfalls sowie das Ergebnis der Alkohol-Blutprobe vorliegen – erst auf dieser Grundlage werden die Ermittler die strafrechtliche Relevanz des Geschehens einschätzen können.

Eine unmittelbar zwingende politische Konsequenz würde sich nach Ansicht des Staatsrechtlers Peter M. Huber von der Münchner Ludwigs-Maximilians-Universität aus einer Anklageerhebung und einem Urteil nicht ergeben. In der Landesverfassung gibt es dafür keine Festlegungen. Es sei denn, vor Gericht würde in einem Nebenurteil bestimmt, dass eine Ausübung politischer Ämter für eine gewisse Zeit untersagt würde, was jedoch wohl auszuschließen sei. Sollte Althaus tatsächlich eine schuldhafte Verstrickung in den Unfall nachgewiesen werden, lägen die möglichen politischen Konsequenzen beim Landtag, der CDU und in erster Linie bei Althaus selbst, meint Huber.

Zuerst müsste die Immunität aufgehoben werden

Bevor es zu einem Ermittlungsverfahren kommt, müsste ohnehin der Thüringer Landtag die Abgeordnetenimmunität von Althaus aufheben. Ein Minister präsident genießt im Ausland auch diplomatische Immunität, diese erstreckt sich jedoch nur auf dienstlich begründete Aufenthalte, nicht auf Urlaubsreisen.

Angesichts des noch immer unklaren Hergangs und der nach wie vor ernst zu nehmenden Verletzung von Althaus hält sich auch der politische Gegner in Thüringen zurück. Für die Linkspartei sei der Skiunfall kein Wahlkampfthema, sagte deren Spitzenkandidat Bodo Ramelow der „Leipziger Volkszeitung“. Er hoffe, dass Althaus gesund zurückkehre. Er werde, unabhängig vom Ermittlungs ergebnis, „schwer genug daran zu tragen haben“, dass eine an dem Unfall beteiligte Mutter tot sei, sagte Ramelow.

Spuren sind auf der Piste schwer zu finden

Ermittlungen auf der Piste seien stets schwer, weil Spuren schnell verwischt würden, sagte Michael Berner, Pressesprecher des Deutschen Skiverbandes (DSV). Pauschale Aussagen zu einem eventuellen Gerichtsurteil seien nicht möglich, jeder Unfall sei ein Einzelfall. Aber auch bei Althaus werden die Richter die FIS-Pistenregel Nummer fünf berücksichtigen: „Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.“ Nur in Italien gilt bei Kreuzungen die Rechts-vor-links-Regel.

Zuletzt sprach etwa der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden einer auf einer Piste in Österreich geschädigten Frau Schadensersatz in Höhe von 3800 Euro sowie 2000 Euro Schmerzensgeld zu. Sie war vor einem Steilhang an einer übersichtlichen Stelle stehen geblieben, ein Skifahrer, der nicht mehr bremsen konnte, war auf sie aufgefahren und hatte ihr mit dem Skistock zwei Vorderzähne ausgeschlagen.

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