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Soli: Zuschlag auf Zeit?

Der „Soli“ sollte nicht ewig gelten – das versprach einst eine schwarz-gelbe Regierung. Doch wie sieht es wirklich um die Ergänzungsabgabe aus?

Der „Soli“ wird seinem Namen nicht gerecht. Jedenfalls nicht innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Der Streit zwischen Union und FDP über die Ergänzungsabgabe bewirkt eine eher unsolidarische Stimmung zwischen den Partnern. Die FDP geht auf die Barrikaden, weil sie eine zügige Abschmelzung und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags 2019 fordert und sich dabei auf einstige Versprechungen stützt. „Wer den Soli verlängert, erhöht in Wahrheit die Einkommensteuer auf Dauer“, sagt Fraktionschef Rainer Brüderle. Die Bundeskanzlerin ist dagegen der Ansicht, dass der „Soli“ nichts anderes ist als eine unbefristete Bundessteuer, die anlasslos erhoben wird und nicht zweckgebunden ist.

Freilich widerspricht das der ausdrücklichen Meinung, welche die einstige schwarz- gelbe Koalition zur Einführung der Erhebung des Zuschlags auf die Einkommensteuer nach 1995 vertrat. Dem damaligen Kabinett gehörte Angela Merkel als Ministerin an. In einer Antwort auf eine Große Anfrage der SPD zu den Auswirkungen der Ergänzungsabgabe antwortete im Namen der Regierung (also auch Merkels) das Bundesfinanzministerium am 24. März 1995: „Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag auf Zeit.“ Er werde jährlich „anhand von objektiven Kriterien auf seine Notwendigkeit hin überprüft“. Die Sozialdemokraten hatten damals übrigens auch eine klare Meinung: „Der Solidaritätszuschlag ist in dem Maße zurückzuführen, wie der Aufbau Ost vorankommt“, hieß es in einem Antrag vom Februar 1996. Nach Ansicht fast aller Parteien ist dieser Aufbau mit dem Auslaufen des Solidarpakts II (der heutige „Soli“ wurde im Zusammenhang mit dem Solidarpakt I zum 1. Januar 1995 eingeführt) abgeschlossen. Also im Jahr 2019.

Der Zuschlag wurde nur einmal gesenkt: 1998 von 7,5 auf 5,5 Prozent. Mit der Aussicht auf völlige Abschaffung – er solle „so schnell wie möglich in Stufen zurückgeführt und schließlich ganz abgeschafft werden“. Das antwortete namens der Regierung der Staatssekretär Hansgeorg Hauser am 10. März 1997, wiederum auf eine Anfrage der SPD. Interessant ist auch eine Antwort Hausers auf eine Anfrage vom 21. Dezember 1995. Dort wird die Zweckbindung, die es angeblich nicht gibt, ausdrücklich erwähnt: Der Solidaritätszuschlag diene „zur Finanzierung des Transfers des Bundes für die neuen Länder im Rahmen des Finanzausgleichs“. Diese Transfers sinken aber seit 2005 jährlich.

Für die Rechtsprechung könnten diese Aussagen von Bedeutung sein, denn bei Klagen spielen die Gesetzesbegründungen eine nicht ganz unwesentliche Rolle. Allerdings haben die obersten Gerichte bisher am Solidaritätszuschlaggesetz nichts auszusetzen gehabt. Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof hielten die Nichtbefristung der Ergänzungsabgabe jeweils für verfassungskonform. Ob ein Verfahren, das derzeit am Niedersächsischen Finanzgericht läuft, daran etwas ändert, ist offen.

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