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Solidarpakt: Braucht der Staat den "Soli" noch?

Die Einnahmen aus dem steuerlich abgeführten Solidaritätszuschlag sind rund 30 Milliarden Euro höher als die derzeitigen Kosten für den Solidarpakt. Sprich: Der "Soli" bringt dem Staat Geld. Der Bund der Steuerzahler will den "Soli" abschaffen. Der Osten spricht von einer "Neiddebatte".

Soll der „Soli“ endlich abgeschafft werden? Die Frage ist wohl mehr als ein Sommerlochthema. Der Bund der Steuerzahler hat eine Rechnung aufgemacht, die für viel Aufregung gesorgt hat: Demnach liegen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag bis 2019 ungefähr 30 Milliarden Euro über der Summe, die der Solidarpakt II bis dahin ausmacht. Genau gesagt: Der „Soli“ bringt dem Staat danach gut 189 Milliarden ein, der Solidarpakt kostet knapp 157 Milliarden. Die Logik des Steuerzahlerbundes: Der „Soli“ ist überflüssig. Ähnlich sehen das Wirtschaftsvertreter und Politiker von Union und FDP, die zumindest für eine Senkung der (auch von allen Ostdeutschen bezahlten) Sondersteuer von derzeit 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer plädieren.

Die Reaktionen aus dem Osten sind schrill: Von Demagogie ist die Rede, von Unkenntnis der Verhältnisse, von Neiddebatte. Das Bundesfinanzministerium spricht von „Volksverdummung“ und vertritt die Meinung, Solidaritätszuschlag und Solidarpakt hätten gar nichts miteinander zu tun. Denn der Zuschlag diene wie alle Steuern der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Er ist demnach also nicht direkt für den Solidarpakt II bestimmt. Zwischen beiden „besteht kein Zusammenhang“, stellt Finanzminister Peer Steinbrücks (SPD) Ressort fest. Rein formell ist das nicht falsch, weil Steuern nie zweckgebunden sind. Warum aber heißt der Zuschlag dann so, wenn er nicht für den Aufbau Ost erhoben wird? Für gesamtstaatliche Aufgaben oder die Arbeitsmarktpolitik im Osten, die das Finanzministerium als Erklärung für die Erhebung des Zuschlags anführt, sind Sondersteuern jedenfalls nicht gedacht.

Offenbar kennt man im Hause Steinbrück auch die Ansicht von Angela Merkel nicht. Die plädiert zwar ebenfalls dafür, dass der „Soli“ weiter nötig sei. Aber dass er nicht im Zusammenhang mit dem Solidarpakt steht, scheint ihre Meinung nicht zu sein. Jedenfalls wird in einem Internetforum der Regierung im Namen der Kanzlerin auf die Bürgerfrage, wann der Solidaritätszuschlag endlich abgeschafft werde, ausdrücklich vermerkt: „Die Einführung des Solidaritätszuschlags war Teil des Solidarpaktkompromisses, den Bund und Länder 1993 geschlossen haben.“ Damit wurden der Finanzausgleich zugunsten des Ostens geklärt und die nötigen Mittel für den Aufbau neuer und den Ausbau alter Infrastruktur bereitgestellt. Der Solidarpakt II knüpfte 2005 laut Merkel-Botschaft „nahtlos“ an den Solidarpakt I an, dem der „Soli“ diente. Ganz ohne Zusammenhang können sie also nicht sein, auch wenn die Antwort auf die Bürgerfrage vom Mai 2007 nicht ganz korrekt ist: Der „Soli“ wurde schon 1991 eingeführt, aber auch da waren die Kosten der Einheit die Hauptbegründung.

Wenn aber Solidaritätszuschlag und Solidarpakt doch irgendwie zusammengehören, ist der Vorstoß des Steuerzahlerbundes vielleicht doch nicht so „abwegig und absurd“, wie Steinbrücks Sprecher Torsten Albig sagt. Zumal ja die Ostländer bis auf Sachsen und neuerdings Mecklenburg- Vorpommern gar nicht in der Lage sind, die für Investitionen in die Infrastruktur und die Wirtschaftsförderung gedachten Solidarpaktmittel auch zweckgerecht auszugeben. Stattdessen geht ein Teil des Geldes in Zinszahlungen oder den Personaletat. In der Tat dürfte der Nachholbedarf bei Krankenhäusern, Schulen, Straßen oder Kläranlagen weitgehend gedeckt sein. Daher werden die Solidarpaktmittel ja auch bis 2019 abgeschmolzen – dann werden die Einnahmen der Ostländer, die dank Solidarpakt derzeit pro Einwohner noch höher sind als die der alten Länder, auf das allgemeine Niveau sinken. Was laut Merkel aber „bis weit in das nächste Jahrzehnt“ nicht sinken soll, ist der Solidaritätszuschlag.

In Karlsruhe liegt derzeit eine Klage des Steuerzahlerbundes gegen den „Soli“ vor. Im Hause Steinbrück hat man sich offenbar auch für den Fall der Niederlage schon gewappnet: Im November 2006 wurden die Finanzämter angewiesen, die Festsetzung des Solidaritätszuschlags nur noch vorläufig vorzunehmen.

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