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Somalia: Festgesetzte Piraten kommen doch nicht in Deutschland vor Gericht

Die von der Bundeswehr am Horn von Afrika festgesetzten Piraten kommen nun doch nicht in Deutschland vor Gericht. Die Mindestanforderungen an ein Strafverfahren sind auch in Kenia gesichert.

Nach eingehender Prüfung sehe die Hamburger Staatsanwaltschaft von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung der neun Somalier ab, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Freitagabend.

Die Überstellung der auf der Fregatte "Rheinland-Pfalz" festgesetzten Tatverdächtigen nach Kenia sei kurzfristig möglich. Deshalb würden "die Beschuldigten nicht weiter wegen eines gemeinschaftlichen Angriffs auf den Seeverkehr von der Staatsanwaltschaft Hamburg in Deutschland verfolgt", hieß es.

Auch in Kenia seien nach Erkenntnissen der Hamburger Behörde "Mindeststandards bei der Durchführung eines Strafverfahrens" gesichert, sagte Möllers. Das Bundesjustizministerium habe der Staatsanwaltschaft dazu umfangreiche Informationen übermittelt.

"Nach Abwägung aller Interessen sowie unter enger Einbindung von vier Bundesministerien besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung damit nicht mehr", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Hamburger Amtsgericht hatte am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen die Piraten erlassen. (saw/dpa)

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