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Politik: Sonderrente für bedürftige Opfer der SED

Berlin - Politische Gegner der SED-Diktatur, die mindestens sechs Monate in Haft waren, erhalten künftig eine Sonderrente von 250 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass sie wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt, dass ihr Einkommen 1035 Euro (Verheiratete 1380 Euro) nicht übersteigt.

Berlin - Politische Gegner der SED-Diktatur, die mindestens sechs Monate in Haft waren, erhalten künftig eine Sonderrente von 250 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass sie wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt, dass ihr Einkommen 1035 Euro (Verheiratete 1380 Euro) nicht übersteigt. Jedoch werden Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit nicht aufs Einkommen angerechnet. Der Bundestag beschloss das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz am Mittwoch mit der Koalitionsmehrheit. Es sieht auch die Aufstockung der Häftlingshilfestiftung auf drei Millionen Euro und die Verlängerung der Antragsfristen für Rehabilitierungen bis Ende 2011 vor. Die Opposition hatte höhere Zuwendungen und das Entfallen von Antragsvoraussetzungen verlangt. Auch Opferverbände reagierten enttäuscht. Der ursprüngliche Entwurf der Koalition war unlängst nachgebessert worden. Durch Nichtanrechnung von Renten hatte sich die Zahl der Begünstigten von 16 000 auf 42 000 erhöht.sc

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