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Sonntagsfrage: FDP bekommt die Quittung für die Spende

Die Spende aus der Hotelbranche hat die FDP um 1,1 Millionen Euro reicher gemacht – politisch aber ist sie ihr offensichtlich gar nicht gut bekommen. Eine Umfrage zeigt: Die Partei verliert weitere Prozentpunkte und rutscht auf neun Prozent ab.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Die Spende hat die FDP um 1,1 Millionen Euro reicher gemacht – politisch aber ist sie ihr offensichtlich gar nicht gut bekommen. In der am Mittwoch veröffentlichten jüngsten Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag von „Stern“ und RTL ist die Partei nach dem Bekanntwerden der Spende aus der Hotelbranche und der heftigen öffentlichen Debatte darüber um weitere zwei Prozentpunkte auf nunmehr neun Prozent abgerutscht. Bei der Bundestagswahl hatten die Liberalen noch 14,6 Prozent der Stimmen erhalten und waren in die Bundesregierung eingezogen.

Nachdem die schwarz-gelbe Koalition zum Jahresbeginn den Mehrwertsteuersatz für das Hotel- und Beherbergungsgewerbe von 19 auf sieben Prozent gesenkt und damit weithin heftige Kritik ausgelöst hatte, geriet die FDP in noch schwereres Fahrwasser, als die Zuwendung wenig später bekannt wurde: Die Substantia AG von August Baron von Finck hatte der Partei 2008 und 2009 insgesamt 1,1 Millionen Euro überwiesen. Fincks Familie ist unter anderem Miteigentümerin der Hotelkette Mövenpick. Viele warfen daraufhin der FDP Lobbyisten- und Klientelpolitik vor und stellten die Rechtmäßigkeit der Spende infrage.

Doch für die Bundestagsverwaltung, die diese wie alle anderen Spenden nach den Maßgaben des Parteiengesetzes veröffentlichte, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Es handle sich nach den Maßgaben des Parteiengesetzes um eine völlig legale Spende, wie sie auch andere Parteien erhielten, bestätigte ein Bundestagssprecher dem Tagesspiegel. So gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Spende mit irgendwelchen Bedingungen verknüpft worden sei. Im Paragraf 25 des Parteiengesetzes heißt unter Absatz 2, Nummer 7, dass keine Spenden angenommen werden dürfen, „die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“.

Das Gesetz regelt auch, dass die Parteien zum Beispiel keine Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen oder von politischen Stiftungen entgegennehmen dürfen. All das werde vor Veröffentlichung der Spende geprüft und sei im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden gewesen. Weil es sich um eine Spende handelte, die die Höhe von 50 000 Euro überstieg, war Bundestagspräsident Norbert Lammert nach dem Gesetz verpflichtet, die Zuwendung „unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundesdrucksache“ zu veröffentlichen.

Die Grünen halten die Bestimmungen des Parteiengesetzes indes für zu großzügig. Sie wollen, dass die Spendenhöhe gedeckelt wird. Einen entsprechenden Antrag wollen sie in der kommenden Woche in den Bundestag einbringen. Vorstöße zu einem generellen Verbot von Parteispenden scheinen hingegen mittlerweile vom Tisch zu sein.

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