zum Hauptinhalt
Halt geben. Die Sorgerechts-Reform drängt. Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger präsentiert ihre Idee – und hofft, dass sich die Koalition bis zum Sommer einigt.

© Patrick Pleul/pa-ZB

Sorgerecht: Mama schweigt, Papa sorgt

Die FDP will die Frau kämpfen lassen, die Union den Mann: Wie Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger Frieden in die Debatte um die Rechte unverheirateter Väter bringen will.

Berlin - Qui tacet consentire videtur, meinte Bonifatius VIII., Papst im 13. Jahrhundert. Wer schweigt, der stimmt wohl zu. Im Rechtsleben gilt der Satz nur ausnahmsweise, man braucht eindeutige Willenserklärungen. Doch nach den Plänen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) könnte Schweigen bald im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine wichtige Zustimmung bedeuten – eine, die man später womöglich bereut: Als Mutter eines unehelichen Kindes wird man das alleinige Sorgerecht los, muss grundlegende Erziehungsfragen und Entscheidungen für das Kind, von Aufenthalt über Schulwahl und Ausbildung, mit dem leiblichen Vater beraten und treffen.

In der Schweigeregel liegt der Kern eines Kompromissvorschlags, mit dem die Ministerin zum Jahreswechsel eine väterfreundliche Sorgerechtsreform auf den Weg bringen will. Freundlich zu den Erzeugern der Kinder, den unverheirateten Vätern; weniger freundlich dagegen zu Vätern, die es daneben auch noch geben kann, jenen, die zurzeit der Geburt mit der Mutter verheiratet sind. Nötig geworden war die Reform wegen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, der Deutschland im Dezember 2009 wegen seiner Pro-Mutter-Regelung verurteilt hatte. Nach deutschem Recht war es unverheirateten Vätern kaum möglich, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen.

Findet der Kompromiss Anklang in der Koalition, soll die Mutter künftig zunächst das Alleinsorgerecht bekommen, der leibliche Vater soll aber auf seinen Antrag hin mitsorgen dürfen. Nach dem Antrag erhält die Mutter eine Frist von acht Wochen, um zu widersprechen. Hört man nichts von ihr, gilt fortan die gemeinsame elterliche Sorge. Widerspricht sie, muss das Familiengericht entscheiden, ob alleinige oder geteilte Sorge dem Kindeswohl mehr entsprechen.

An den Seiten des Vater-Mutter-Kind-Dreiecks liegen koalitionäre Hauptreibungsflächen, die liberale Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist wie ihre Amtsvorgängerin Brigitte Zypries (SPD) Anhängerin eines modernen, großstädtisch geprägten Familienrechts, das Scheidungen und unehelich geborene Kinder nicht fördern, aber eben auch nicht verhindern soll. In der Union sind die christlich-konservativen Beharrungskräfte größer, gepaart mit der Angst, das Gewicht der Ehe als bestimmende Form des Zusammenlebens könne noch weiter schwinden als bisher.

Entsprechend wird in der FDP ein Widerspruchsmodell favorisiert, bei dem die geteilte Sorge die Regel ist, wenn die Vaterschaft geklärt ist und der leibliche Vater es so will. Die Alleinsorge müsste sich die Mutter vor Gericht erkämpfen. Die Union wünscht dagegen ein Antragsmodell, der Vater soll aktiv werden und, wenn die Mutter sich weigert, vor Gericht ziehen müssen. Leutheusser-Schnarrenberger sieht deshalb gute Chancen für ihre Mischlösung, man habe der Union erhebliche Zugeständnisse gemacht, sie hoffe jetzt auf einen gemeinsamen Entwurf in der ersten Jahreshälfte, sagte sie dem „Hamburger Abendblatt“. Es handele sich um ein „schwieriges und sensibles“ Thema. In der Tat hatte die Ministerin ursprünglich einen Entwurf für den Herbst 2010 angekündigt. Und auch jetzt kann es noch dauern: „Ein Schweigen der Mutter kann die Union nicht als Zustimmung werten“, kritisierte die CDU-Rechtspolitikerin Ute Granold in der „Welt“.

Leutheusser-Schnarrenberger würde die Debatte am liebsten klein halten, geht es doch mehr um Symbolik als um Pragmatik. Da wäre Pflicht eigentlich wichtiger als Kür, und die besteht darin, das geltende – nach einem Beschluss aus Karlsruhe auch verfassungswidrige – Recht aus dem BGB zu tilgen und durch ein neues zu ersetzen. Außerdem hat der Menschenrechtsgerichtshof Deutschland jüngst auch wegen seines Umgangsrechts für leibliche Väter kritisiert. Wenn die Fachleute der Ministerin auch hier zum Schluss kommen, dass es ohne neues Gesetz nicht geht, droht das nächste „sensible Thema“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false