zum Hauptinhalt

Sorgerecht: Was sich jetzt ändert

Das Bundesverfassungsgericht hat Väter unehelicher Kinder im Kampf um ihre Rechte gestärkt.

Wie sah das Sorgerecht bisher aus?

Mit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 wurde es unverheirateten Eltern erstmals ermöglicht, die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu tragen. Allerdings nur mit Zustimmung der Mutter: Sie musste beim zuständigen Jugendamt bislang schriftlich erklären, dass sie dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt. „Gegen eine missbräuchliche Weigerung der Mutter, dem Vater das Mit-Sorgerecht zu geben, konnte ein unverheirateter Vater bislang nichts tun. Er hatte nur dann eine Chance, wenn es gravierende Mängel bei der Fürsorge durch die Mutter gab“, sagt Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Bei verheirateten Eltern hingegen steht das Sorgerecht automatisch Vater und Mutter zu.

Wie begründen die Richter ihr Urteil?

Die bestehende Rechtslage stellt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Elternrecht des Vaters dar. Prinzipiell haben die Richter nichts dagegen, dass die unverheiratete Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht erhält. Auch müsse dem Vater nicht automatisch die Mit-Sorge übertragen werden, sobald er seine Vaterschaft anerkennt. Dass er bisher aber gar keine rechtliche Möglichkeit hatte, vor Gericht überprüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Sorge tatsächlich dem Kindeswohl widerspricht, sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, argumentieren die Richter. Dass das Karlsruher Gericht die Rechte lediger Väter stärken würde, war zu erwarten gewesen. Schon 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht die Politik beauftragt, zu überprüfen, wie oft ledige Mütter den Vätern das Sorgerecht aus Gründen verweigern, die mit dem Kind offensichtlich nichts zu tun haben. Und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Ende 2009 in einem ähnlichen Fall beanstandet, dass das deutsche Sorgerecht unverheiratete Väter gegenüber verheirateten oder geschiedenen diskriminiere.

Wer hatte geklagt?

Der Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes. Die Eltern trennten sich während der Schwangerschaft. Der Mann erkannte seine Vaterschaft an, die Frau wollte sich die elterliche Sorge aber nicht mit ihm teilen. Der Sohn lebt seit der Geburt bei seiner Mutter, trifft seinen Vater aber regelmäßig. Als die Mutter mit dem Sohn umziehen wollte, beantragte der Vater beim Familiengericht, der Mutter das Sorgerecht teilweise zu entziehen – ohne Erfolg. Auch vor dem Oberlandesgericht konnte er sich nicht durchsetzen. Die Richter in Karlsruhe hoben nun den Beschluss des Familiengerichts auf.

Was will die Bundesregierung ändern?

Bereits im Vorfeld des Urteils hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit den Rechts- und Familienexperten der Koalition über verschiedene Wege beraten, die Rechte lediger Väter zu stärken – die Gesetzesänderungen sollen möglichst in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae rechnet damit, dass die Koalition sich auf eine Widerspruchslösung einigen wird. „Damit können die Rechte unehelich geborener Kinder auf beide Eltern unkompliziert gestärkt werden“, sagt er. Er tendiere dazu, ledigen Vätern bereits mit der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen, so wie es jetzt schon bei verheirateten Paaren ist. „Wenn die Mutter gute Gründe dagegen hat, kann sie Widerspruch einlegen.“ Es sei nicht mehr zeitgemäß, Kinder danach einzuteilen, ob sie innerhalb oder außerhalb einer Ehe geboren wurden, argumentiert der FDP-Politiker. „Wir wollen, dass Väter ihre Pflichten stärker wahrnehmen. Dann sollten sie auch entsprechende Rechte bekommen.“

Gegen ein solches Modell, für das auch die Justizministerin Sympathie erkennen lässt, regt sich jedoch Widerstand in Teilen der Union. „Wir wollen nicht, dass die Mutter sich in der schwierigen Phase nach der Geburt auch noch mit einem Widerspruch auseinandersetzen muss“, fordert die familienpolitische Sprecherin der Union im Bundestag, Dorothee Bär. Unterstützung erhält sie von Fachanwältin Rakete-Dombek: „Ein automatisches Mitsorgerecht für jedes – auch – spontan entstandene Kind ohne eine tragfähige Beziehung zwischen den Eltern hielte ich nicht von vorneherein für angemessen“, sagt die Expertin.

Die Familienpolitiker der Unionsfraktion haben sich stattdessen einstimmig für die Antragslösung ausgesprochen: „Sollte eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern nicht möglich sein, sollten Väter künftig die Möglichkeit erhalten, bis hin zum Familiengericht Antrag auf das Sorgerecht zu stellen“, fordert Bär. Konkret würde das so funktionieren: Wenn ein nicht mit der Mutter verheirateter Mann seine Vaterschaft anerkannt hat, könnte er beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben. Sollte die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht dann nicht zustimmen, kann er einen Antrag beim Familiengericht einreichen. Das prüft, ob die Mit-Sorge des Vaters dem Kindeswohl entspricht.

Welche Rechte haben unverheiratete Väter bis zu einer Neuregelung?

Solange die gesetzliche Neuregelung noch nicht in Kraft getreten ist, können Familiengerichte ledigen Vätern auf deren Antrag die Mit-Sorge für ihr Kind übertragen. Dies müsse allerdings auch dem Kindeswohl entsprechen, verlangen die Karlsruher Richter.

Wie viele Väter profitieren von dem Urteil?

In Deutschland wird inzwischen jedes dritte Kind unehelich geboren. So kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2008 knapp 219 000 Kinder außerhalb einer Ehe zur Welt. Das ist ein deutlich höherer Anteil als noch vor zehn Jahren: Damals waren es lediglich 20 Prozent. Im Norden und im Osten gibt es mehr unverheiratete Mütter und Väter als im Süden und Westen. Längst nicht alle unverheirateten Paare teilen sich das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Die Verfassungsrichter verweisen darauf, dass lediglich knapp die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgebe. Die Entscheidung könnte also für rund 100 000 Väter pro Jahr relevant sein. Befragungen hätten gezeigt, so die Richter, dass Mütter die väterliche Mit-Sorge häufig nicht verweigern, weil sie der Überzeugung sind, das würde ihrem Kind schaden, sondern weil sie Ärger mit dem Vater hätten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false