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Sozialpolitik: Union will schärfere Hartz IV-Regelungen

Die Union will die Möglichkeiten für anrechnungsfreie geringe Nebenverdienste und die Ansprüche auf Rentenbeitragszahlungen senken. Das zeigt der Abschlussbericht einer CDU/CSU-Arbeitsgruppe unter Volker Kauder (CDU).

Berlin - Zudem wolle die Union für Autos von Arbeitslosen eine Höchstwertgrenze festlegen, wie das Magazin "Focus Online" berichtet, "dies auch vor dem Hintergrund, dass es Sozialgerichtsurteile mit einer Wertgrenze von 10.000 Euro gibt". Autos, deren Wert eine bestimmte Grenze übersteigt, wären dann als Vermögen anzurechnen, das der Arbeitslose verwerten, also verkaufen müsste. "Außerdem ist zu überlegen, ob nicht grundsätzlich ein Kfz pro Bedarfsgemeinschaft ausreicht", heiß es in dem Bericht weiter.

Den pauschalen Grundfreibetrag für Nebenverdienste wolle die Union von jetzt hundert Euro auf 40 Euro senken. Dafür solle Einkommen ab 401 Euro, also jenseits der Minijob-Grenze, künftig weniger stark berücksichtigt werden. Hier beziehe sich der Bericht auf die Empfehlung der Wirtschaftsweisen, 50 Prozent eines Monatsverdienstes bis 800 Euro auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Die Begründung für die gewünschten Änderungen laute: "Erwerbstätigkeit muss künftig wieder klar die Alternative und nicht die bequeme Ergänzung zum Transferbezug sein; da die Minijobs in der Praxis auch keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung sind, ist dieser Schritt im Sinne einer stärker arbeitsmarktbezogenen Ausgestaltung der Hinzuverdienste notwendig und auch gerechtfertigt."

Rentenansprüche nicht für jedermann

Hintergrund ist, dass das Arbeitslosengeld II für rund eine Million Menschen zu einer Art Kombilohn geworden ist. Sie beziehen neben der staatlichen Unterstützung außerdem Einkünfte zum Beispiel aus Minijobs. Es gebe einen "klar absehbaren ökonomischen Anreiz, nicht mehr als maximal 400 Euro offizielles Einkommen zu erarbeiten", kritisiert die Unionsarbeitsgruppe laut "Focus Online" in ihrem Bericht. Die günstigen Anrechnungsregeln für Minijobs wirkten "wie eine Falle, die zu einem Verbleiben im Transferbezug führt". Es entstehe der Eindruck, Hartz IV sei "eine Einstiegsförderung in die Hilfebedürftigkeit anstatt eine Ausstiegsförderung in Beschäftigung".

Weitere Einschränkungen verlangt die Arbeitsgruppe dem Bericht zufolge bei den mit Hartz IV eingeführten Ansprüchen auf Rentenmindestbeiträge aus der Staatskasse. Sie sind bereits halbiert worden und sollten nach dem Willen der Union für frühere Sozialhilfebezieher, Freiberufler und Selbstständige nun völlig verschwinden. Es sei nicht gerechtfertigt, dass dieser Personenkreis Rentenansprüche erwerbe, ohne jemals dafür eingezahlt zu haben. (tso/AFP)

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