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Viel zu schultern. Den Preis für einen neuen Schulranzen setzt der Paritätische Wohlfahrtsverband mit fast 70 Euro an. Foto: Patrick Pleul/dpa/ZB

© picture alliance / ZB

Sozialverband: Hilfen für Schulbedarf reichen nicht: „Willkürliche Festlegung“

Zum Schuljahresbeginn hat der Paritätische Wohlfahrtsverband nachgerechnet. Das Ergebnis: Die Hilfen, die der Staat Familien mit geringem Einkommen für den Schulbedarf gewährt, reichen nicht annähernd.

Pünktlich zum Schulbeginn in Berlin und Brandenburg hat der Paritätische Gesamtverband dem Sozialministerium vorgerechnet, dass die staatliche Unterstützung die Kosten für den Schulbedarf von Familien mit geringem Einkommen bei weitem nicht deckt. Testkäufe hätten „ergeben, dass schon zu Beginn des ersten Schuljahres Kosten in Höhe von mindestens 178 Euro entstehen“, schreibt Verbandschef Rolf Rosenbrock in einem Brief an Ministerin Ursula von der Leyen (CDU), der dem Tagesspiegel vorliegt. Den Familien würden pro Schüler und Schuljahr für den Schulbedarf aber lediglich 100 Euro zugestanden, von denen sie zum Schuljahresbeginn neuerdings nur noch 70 Euro ausbezahlt bekämen. Pauschal festgesetzt und unabhängig vom tatsächlichen Bedarf.

Diese „bestehende willkürliche Festlegung“ widerspreche „offenkundig den verfassungsrechtlichen Vorgaben“, moniert Rosenbrock – und erinnert die Ministerin an das  Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010, wonach Kindern und Jugendlichen ein „Anspruch auf bedarfsgerechte Leistungen“ zur Bildung und Teilhabe zukommt. „Von der Erfüllung dieses Anspruchs sind wir leider weit entfernt“, schreibt der Verbandschef. Er appelliert an die Ministerin, „eine tatsächlich bedarfsdeckende Hilfe zur Einschulung zu gewährleisten“.

Wie wenig realitätstauglich die Schulbedarfs-Pauschale ist, hat der Verband mit Testkäufen für die Grundausstattung von Erstklässlern zu belegen versucht. Zur Orientierung dienten zwölf Einkaufslisten von Schulen aus dem gesamten Bundesgebiet, die per Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Teure Extras seien darin nicht enthalten, versichert der Verband, und man habe sich auch an möglichst günstigen Preisen orientiert. Am Ende summierten sich die Ausgaben dennoch auf 177,85 Euro (siehe Grafik) – und darin seien Materialkosten, die von den Lehrern zum Schuljahresbeginn eingesammelt würden und die nicht selten bis zu 50 Euro betrügen, noch gar nicht eingerechnet.

Die Leistungen des Schulbedarfspaketes lägen damit „regelmäßig um mehr als hundert Euro unter dem tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen“, schreibt Rosenbrock. Und dies gelte nicht nur für Einschulungen. In späteren Schuljahren und insbesondere nach dem Wechsel auf weiterführende Schulen sei die Differenz sogar noch deutlich größer. Familien mit geringem Einkommen verfügten nicht über die Mittel, diese Lücke aus eigener Kraft zu schließen, betont der frühere Hochschullehrer und langjährige Mitarbeiter am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Sie müssten daher an anderer Stelle an Notwendigem sparen. Und die betroffenen Kinder bekämen ihre soziale Lage mit der Gefahr der Ausgrenzung deutlich vor Augen geführt. „In einem der reichsten Länder der Welt müssen und dürfen wir uns mit dieser Situation nicht abfinden“, so Rosenbrock.

Nach dem Karlsruher Urteil habe sich die Situation für die Betroffenen nicht etwa verbessert, sondern weiter verschlechtert, resümiert der Verbandschef. So befinde sich die Schulbedarfs-Pauschale trotz deutlich gestiegener Kosten nach wie vor auf dem Stand ihrer Einführung Ende Juli 2009. Seit 2011 werden die 100 Euro nur noch in zwei Halbjahresraten zu 70 und 30 Prozent ausbezahlt. Und außerdem seien weitere Schulmaterialien unter Hinweis auf das neue Bildungs- und Teilhabepaket aus der Regelsatzberechnung herausgenommen worden. Dieses Paket sei jedoch eine weitgehend antragsabhängige Leistung, die nur knapp der Hälfte aller Betroffenen zugute komme.

Der Verbandsvorsitzende erinnert auch daran, dass die so genannte Lernmittelfreiheit aus früheren Jahren inzwischen „Geschichte“ sei. In elf der 16 Bundesländer gebe es Schulbücher nicht mehr kostenlos. Lediglich Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hielten noch an der klassischen Lernmittelfreiheit fest. In allen anderen Ländern drohe „die Lernmittelfreiheit zur Freiheit von Lernmitteln zu werden, wenn man sie nicht privat erwirbt“. In Hamburg etwa sind nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft jährlich bis zu 100 Euro an Leihgebühren fällig. Und in Berlin müssen die Eltern pro Schuljahr für den Bücherkauf bis zu 100 Euro lockermachen, sofern ihnen nicht „die private Beschaffung wirtschaftlich unzumutbar ist“.

Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte, man werde sich mit der Kritik und den Testkäufen des Paritätischen Gesamtverbandes befassen und die Zahlen von den Fachabteilungen prüfen lassen.

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