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Sozialversicherung: Koalition einig über Rente mit 67

Die Koalition hat sich auf Details zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012 verständigt. Trotz gestiegener Renteneinnahmen soll der Beitragsatz auf 19,5 Prozent erhöht werden.

Berlin - Union und SPD wiesen Forderungen zurück, wegen der guten Einnahmeentwicklung der Rentenkassen auf die 2007 geplante Anhebung des Rentenbeitragssatzes von 19,5 auf 19,9 Prozent zu verzichten. Die Rentenversicherer unterstützten die Regierung bei ihrem Vorhaben.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) betonte, mit den Regelungen würden die Konturen einer "verlässlichen Alterssicherung" deutlich. Das abschlagsfreie Renteneintrittsalter soll von 2012 bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben werden. Geburtsjahrgänge ab 1964 sind davon voll betroffen. Wer 45 Versicherungsjahre aufweisen kann, soll auch künftig ohne Abschläge in Rente gehen können. Um Eltern nicht zu benachteiligen, werden hier auch Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt.

Altersgrenzen unterschiedlich erhöht

Bei Erwerbsgeminderten bleibt es aber beim Renteneintrittsalter von 63 Jahren, wenn sie 35 Versicherungsjahre aufweisen. Die Regelung gilt bis 2023. Ab dem Jahr 2024 sind 40 Versicherungsjahre dazu erforderlich. Für Schwerbehinderte wird die abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 auf 65 Jahre erhöht. Für Bergleute, die mindestens 25 Jahre unter Tage tätig waren, erhöht sich die Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre. Die Altersgrenze für Witwenrenten steigt von 45 auf 47 Jahre. Das Pensionsalter für Beamte soll wie für andere Arbeitnehmer wirkungsgleich angehoben werden. Dafür ist das Innenministerium zuständig.

Der Schätzerkreis des Bundesarbeitsministeriums und der Rentenversicherer bezifferte die Mehreinnahmen in den Rentenkassen gegenüber der Schätzung vom Frühjahr mit 1,5 Milliarden Euro. Zum Jahresende werde die Rentenversicherung voraussichtlich eine Finanzreserve von 8,2 Milliarden Euro aufweisen. Gegenüber dem Jahresbeginn stieg das Polster um rund 6,5 Milliarden Euro.

Beitragsatz wird auf 19,9 Prozent erhöht

Die Sozialexperten der Fraktionen, Klaus Brandner (SPD) und Ralf Brauksiepe (CDU), stellten klar, dass es wegen der Unsicherheiten für die Jahre 2008 und 2009 bei der Festschreibung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent im kommenden Jahr bleiben soll. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützte dies, weil sonst 2008 aus heutiger Sicht ein Beitragssatz von über 20 Prozent drohen würde. Die Regierung will den Satz bis zum Jahr 2020 auf nicht mehr als 20 Prozent und bis 2030 auf nicht mehr als 22 Prozent steigen lassen.

Brandner und Brauksiepe hoben hervor, dass sich bis zum Wirksamwerden der Reform die Beschäftigungschancen Älterer verbessern müssten. Dem dient auch Münteferings Initiative "50plus". Das Bundeskabinett will am 29. November den Gesetzentwurf zur Rente mit 67 beschließen. Die erste Lesung im Bundestag ist vor Weihnachten geplant. Vor Ostern soll die Reform verabschiedet sein. (tso/ddp)

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