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Politik: Spätabtreibungen: Kritik an Schwangerschaftsabbrüche nach der 23. Woche

Die Union fordert die Bundesregierung auf, die Zahl der so genannten Spätabtreibungen mit Hilfe eines neuen Gesetzes zu verringern. Ein von der Fraktion am Dienstag beschlossener Antrag sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Union fordert die Bundesregierung auf, die Zahl der so genannten Spätabtreibungen mit Hilfe eines neuen Gesetzes zu verringern. Ein von der Fraktion am Dienstag beschlossener Antrag sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen. Als Spätabtreibungen gelten Schwangerschaftsabbrüche nach der 23. Woche, zu einem Zeitpunkt also, da einige Embryonen schon lebensfähig sind. Laut statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2000 insgesamt 154 Spätabtreibungen.

Die Dunkelziffer liege weit höher, sagte die Unions-Fraktionsvize Maria Böhmer. Das Thema sei so bedrückend, dass es keinen Aufschub bis zur nächsten Legislaturperiode dulde. Böhmer und ihr Kollege Wolfgang Bosbach (CDU) setzen auf eine interfraktionelle Lösung des Problems, hoffen also, eine Mehrheit in den anderen Parteien zu finden. Der Unionsantrag sieht ein Recht auf Beratung vor der pränatalen Diagnostik vor - einer Untersuchung des Kindes im Mutterleib, bei der mögliche Behinderungen festgestellt werden können. Sollte bei dieser Untersuchung eine Behinderung diagnostiziert werden, will die Union die betroffenen Frauen zu einem weiteren Gespräch durch einen Arzt und zu einer psychosozialen Beratung verpflichten. Davon will die Union auch die Finanzierung der Untersuchung durch die Krankenkasse abhängig machen. Die Entscheidung über die Voraussetzungen für eine Spätabtreibung soll künftig nicht allein durch den behandelnden Arzt, sondern von einem Gremium von Ärzten aus diversen Fachbereichen getroffen werden.

Zur Begründung für den Vorstoß heißt es im Antrag der Union: "Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Schutz behinderten ungeborenen Lebens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt." Daher sei zu befürchten, dass Schwangerschaftsabbrüche allein wegen der Behinderung des Kindes erfolgen. Eine zu erwartende Behinderung allein soll nach Vorstellungen von CDU und CSU eine Spätabtreibung künftig jedoch nicht mehr rechtfertigen.

mfk

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