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Spanien: Justiz stoppt baskische Separatisten

Der Nationale Gerichtshof in Spanien hat die Partei ANV verboten. 21 Eta-Helfer wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt.

„Niemand“, sagte Spaniens sozialdemokratischer Ministerpräsident Jose Luis Zapatero, „darf den Rechtsstaat zu Fall bringen.“ Der Warnschuss galt dem rebellischen Baskengebiet im Norden des Landes, wo separatistische Bewegungen, die Terrororganisation Eta und auch die baskische Regionalregierung versuchen, die Abspaltung von Spanien voranzutreiben. Nun bekam Regierungschef Zapatero, der alle einseitigen Unabhängigkeitsbestrebungen ablehnt, massive Rückendeckung von der spanischen Justiz. Die obersten Gerichte des Königreiches feuern so scharf wie schon lange nicht mehr gegen die baskischen Separatisten.

Vorerst letzter Schlag war ein hartes Urteil gegen die Eta-Hilfsorganisation „Gestoras Pro Amnistia“, deren Führung nun zu hohen Haftstrafen verurteilt wurde. Insgesamt 21 leitende Mitglieder wurden zu Haftstrafen zwischen acht und zehn Jahren verurteilt, und zwar „wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Zwei Chefs sowie der Sprecher der Gruppe müssen jeweils für zehn Jahre ins Gefängnis. Die Gruppe, die sich selbst als „humanitäre Organisation“ bezeichnet, wird von den Ermittlern als Teil des Eta-Netzwerkes bezeichnet mit dem Auftrag, die Kontrolle und den Kampfeswillen der rund 600 inhaftierten Eta-Terroristen aufrechtzuerhalten. „Pro Amnistia“ wurde vom Nationalen Gerichtshof in Madrid für illegal erklärt. Genauso wie die Separatistenpartei Nationalistische Baskische Aktion (ANV), die als politischer Arm der Eta gilt und nun wegen „Unterstützung des Terrorismus“ verboten wurde.

Die ANV, viertgrößte baskische Partei, regiert immerhin in 42 Rathäusern der Baskenregion, meistens in kleinen Orten, mit absoluter Mehrheit. Außerdem stellt die jetzt verbotene Partei in insgesamt 127 Gemeinden zusammen 437 Stadtratsmitglieder. Die ANV-Lokalpolitiker dürfen zwar bis zur nächsten Wahl im Jahr 2011 als Parteilose im Amt bleiben. Doch mit dem Verbot wird der öffentliche Geldhahn für ihre Partei zugedreht.

Doch auch dieses Urteil, auf das die Eta umgehend mit einem Attentatsversuch gegen einen Polizisten in der Baskenstadt Bilbao reagierte, wird die politische Unterstützung für die Eta kaum schmälern können. Bisher hat die gewalttätige Separatistenbewegung, die freilich nach vielen Polizeischlägen als sehr geschwächt gilt, auf jedes Parteiverbot mit der Etablierung einer neuen politischen Tarngruppe reagiert. Die Zahl der Eta-Sympathisanten im nordspanischen Baskenland, wo etwa 2,1 Millionen Menschen leben, wird auf bis zu 20 Prozent der Bevölkerung geschätzt. Die Eta brachte in ihrem Kampf gegen Spanien bisher mehr als 800 Menschen um.

Zum spanischen Trommelfeuer gegen baskische Unabhängigkeitsbestrebungen kommt überdies auch ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das eine Volksbefragung untersagte. Der eigenwillige baskische Regierungschef Juan Jose Ibarretxe wollte darüber abstimmen lassen, ob er mit der Eta und auch mit Spanien Gespräche über einen Frieden und einen eigenen Baskenstaat aufnehmen solle. Das Regionalreferendum widersprach freilich der spanischen Verfassung, wonach derartige Volksbefragungen nur vom Staat einberufen werden können. Und Spaniens Regierung wie auch das Parlament hatten zuvor bereits einseitige Schritte des Baskenlandes abgelehnt. Zudem waren formelle Friedensgespräche zwischen Zapatero und der Eta vor zwei Jahren an der Unabhängigkeitsforderung gescheitert.

Baskenchef Ibarretxe, dessen grimmiges Gesicht in diesen Tagen noch düsterer aussieht, ließ derweilen mitteilen: „Wir geben nicht auf.“ Er will nun den Europäischen Gerichtshof anrufen, um das „baskische Recht auf Selbstbestimmung“ vielleicht doch noch durchzusetzen.

Ralph Schulze

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