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Politik: SPD-Affäre: Spenden-Sündern geht es an den Kragen

Der Pfälzer Helmut Kohl käme womöglich gerade aus der Haft frei, der Kölner Norbert Rüther könnte die Zelle nach ihm beziehen - durchaus denkbare Szenarien, wäre das neue Parteiengesetz schon vor Jahren in Kraft gewesen. Am Freitag hat der Bundestag die Neuregelung beschlossen, die zum ersten Mal bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe für Spenden-Vertuscher und Schwarzgeld-Jongleure der Parteien vorsieht.

Von Robert Birnbaum

Der Pfälzer Helmut Kohl käme womöglich gerade aus der Haft frei, der Kölner Norbert Rüther könnte die Zelle nach ihm beziehen - durchaus denkbare Szenarien, wäre das neue Parteiengesetz schon vor Jahren in Kraft gewesen. Am Freitag hat der Bundestag die Neuregelung beschlossen, die zum ersten Mal bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe für Spenden-Vertuscher und Schwarzgeld-Jongleure der Parteien vorsieht. Nur die PDS stimmte gegen das Gesetz, weil es ihr nach wie vor nicht weit genug geht. Die PDS-Obfrau im Spenden-Untersuchungsausschuss, Evelyn Kenzler, sagte, notwendig wäre mindestens ein zusätzliches Verbot von Firmenspenden. Die anderen Parteien erinnerten zwar an ihre unerfüllten Zusatzwünsche, stimmten dem Anfang der Woche erzielten Kompromiss aber zu.

Gleichwohl verlief die Debatte über weite Strecken polemisch, weil alle Seiten die Gelegenheit zu nutzen suchten, der jeweils anderen deren Spenden-Sünden und Aufklärungspraktiken um die Ohren zu hauen. Die hinlänglich bekannten Vorwürfe reichten von "Käuflichkeit" bis "Scheinaufklärungsbemühungen".

Von den Parteien unabhängige Sachverständige beurteilten das Gesetz als Fortschritt, bemängelten aber ebenfalls, dass es nicht weit genug gehe. "Ich hätte mir mehr gewünscht", sagte Dieter Wunder, Mitglied der vom Bundespräsidenten berufenen Expertenkommission zur Reform der Parteienfinanzierung, der "Rheinpfalz". Der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim monierte in der "Pforzheimer Zeitung", die Parteifinanzen in den Ortsverbänden blieben auch künftig praktisch unkontrollierbar. Sein Kollege Ulrich vom Alemann vermisste im NDR in dem Gesetz eine Höchstgrenze für Spenden.

Das Gesetz (es tritt am 1. Juli in Kraft) nimmt alle Partei-Verantwortliche stärker als bisher auch persönlich für korrektes Finanzgebaren in Anspruch. Es fordert in vielen Einzelbereichen mehr Transparenz. Erweitert wird die Möglichkeit des Bundestagspräsidenten, bei begründeten Zweifeln nachzuforschen. Das Gesetz könnte in einem Punkt vor dem Verfassungsgericht landen. Die Ökologisch-Demokratische Partei prüft eine Klage gegen die Vorschrift, dass Kleinparteien nur Staatsmittel erhalten, wenn sie in mindestens drei Bundesländern mehr als ein Prozent der Wählerstimmen erzielen.

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