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SPD-Gericht: Wer der Partei nicht folgt, riskiert Strafe

Auch Gewissensentscheidungen von Abgeordneten können parteirechtliche Folgen haben. Das bekommmt jetzt einer der Ypsilanti-Abweichler in der hessischen SPD zu spüren.

Der im Grundgesetz garantierte Schutz des freien Mandats bezieht sich nur auf dessen Ausübung, nicht auf die Bindung an Parteibeschlüsse. Das ist die Kernaussage der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Wetterau, die mit ihrem Urteil die Mitgliedsrechte des früheren hessischen SPD-Vize und Landtagsabgeordneten Jürgen Walter für zwei Jahre auf den Ortsverein beschränkt hat. Walter hatte Anfang November 2008 zusammen mit den hessischen SPD-Abgeordneten Carmen Everts, Silke Tesch und Dagmar Metzger erklärt, SPD-Landeschefin Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin einer von der Linken tolerierten Minderheitsregierung wählen zu wollen.

Mit seiner späten Weigerung habe Walter das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht gelassen, heißt es in der Entscheidung, die dem Tagesspiegel vorliegt. „Jede demokratische Ordnung muss Möglichkeiten haben, bindende Mehrheitsentscheidungen notfalls mit Sanktionen durchzusetzen. Demokratische Strukturen können nur dann funktionieren, wenn alle Mitglieder an Mehrheitsentscheidungen gebunden sind, solange sie nicht gesetzwidrig oder gar verfassungswidrig sind,“ heißt es wörtlich.

Gleichzeitig lehnte die Schiedskommission allerdings den von zwölf Ortsvereinen gestellten Antrag auf einen Parteiausschluss Walters ab. Gewissensentscheidungen von Abgeordneten seien wegen der „herausragenden Bedeutung“ des freien Mandats „in der Regel“ kein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der Partei. Die FDP forderte Walter auf, gegen das Urteil der Schiedskommission vorzugehen. CDU-Generalsekretär Peter Beuth warf der SPD Verfassungsbruch vor.

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