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Politik: SPD kritisiert Urteil - PDS spricht gar von einem "Zwei-Klassen-Rechtsstaat"

Das Karlsruher Urteil gegen die so genannten Modrow-Verkäufe kurz vor dem Ende der DDR ist von den Brandenburger Politikern unterschiedlich aufgenommen worden. Die PDS sprach von einem "Zwei-Klassen-Rechtsstaat".

Das Karlsruher Urteil gegen die so genannten Modrow-Verkäufe kurz vor dem Ende der DDR ist von den Brandenburger Politikern unterschiedlich aufgenommen worden. Die PDS sprach von einem "Zwei-Klassen-Rechtsstaat". SPD-Fraktionschef Gunter Fritsch bezeichnete das Urteil als "unglücklich". Dagegen sagte CDU-Justizminister Kurt Schelter, dass es nun Rechtssicherheit gebe, auf deren Basis Rechtsfrieden hergestellt werden könne. SPD-Ministerpräsident Manfred Stolpe äußerte sich enttäuscht, dass Brandenburg mit seiner Klage gegen die "Stichtagsregelung" gescheitert ist.

Nach dieser Regelung waren Grundstücksverkäufe nach dem 18.Oktober 1989 - das Datum des Honecker-Sturzes - als unwirksam erklärt worden. Die Klage war 1994 nach einem einmütigen Landtagsbeschluss von SPD, PDS und CDU eingereicht worden.

Die Entscheidung liege "leider in der Konsequenz einer falschen politischen Entscheidung von 1990", der Rückgabe den Vorrang vor Entschädigung einzuräumen, erklärte Stolpe. Die Landesregierung habe bei den offenen Vermögensfragen - besonders im Berliner Umland ein Problem - von Anfang an auf der Seite der Nutzer gestanden. Nach dem Urteil von Karlsruhe seien nur noch punktuelle Korrekturen möglich. Stolpe hob hervor, dass durch die von Brandenburg in den letzten Jahren durchgesetzten Zusatzgesetze erreicht worden sei, dass eine Rückgabe an die Alteigentümer nur in einem Drittel aller Fälle stattgefunden habe.

"Es gibt durch das Urteil endlich Rechtssicherheit", sagte CDU-Rechtsausschussvorsitzende Barbara Richstein. Sie verwies darauf, dass 90 Prozent aller Vermögensstreitfälle zwischen Ost-Nutzern und Alteigentümern entschieden seien. Es werde schwer sein, das Urteil den Betroffenen zu vermitteln, räumte Justizminister Schelter (CDU) ein. Er verwies jedoch darauf, dass viele Ost-Nutzer ihre Wohnimmobilie nach dem "Sachenrechtsanpassungsgesetz" von den Alteigentümern zum halben Verkehrswert hätten erwerben können. Dadurch sei das jetzige Urteil in Brandenburg nur noch für einige tausend Fälle von Bedeutung. Ursprünglich hatte es in Ostdeutschland rund 300 000 Betroffene gegeben, die ihre Wohngrundstücke 1990 nach dem "Modrow-Gesetz" gekauft hatten. SPD-Fraktionschef Gunter Fritsch sagte, die von der Rückgabe der Häuser an Alteigentümer betroffenen Familien seien "Ausgetriebene im eigenen Land." Nach seinen Erfahrungen, auch als Landrat, hätten nicht Funktionäre, sondern einfache Häusle-Bauer und -Nutzer vom "Modrow-Gesetz" profitiert. Diese seien zu DDR-Zeiten ohne Chance auf Kauf der volkseigenen Immobilien gewesen.

Stefan Ludwig, der rechtspolitische Sprecher der PDS-Landtagsfraktion, sprach von einem "politischen Urteil" und einer "vertanen Chance" für den Rechtsfrieden: "Der Graben zwischen Ost und West wird größer." Auf der PDS-Pressekonferenz traten auch Gabriele Krumrow und Wolfgang Blöß von dem Mieterbund nahestehenden Verein "Redliche Erwerber" auf. Blöß sprach von einer "Blutspur durch Ostdeutschland" in der Vermögensfrage. Krumrow sieht sich durch das Karlsruher Urteil "bestätigt, dass bei der Wiedervereinigung, nur Grund und Boden wiedervereinigt werden sollte".

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