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SPD: Widerstand gegen Bundeswehreinsatz im Innern

Militäreinsatz im Innern? Oder lieber Polizeieinsatz mit militärischen Mitteln? Wie man es auch dreht und wendet: Die von der großen Koalition geplante Verfassungsänderung für den Bundeswehreinsatz im Inland dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit am Widerstand der Bundesländer scheitern.

Nach Nordrhein-Westfalen und Berlin deutete auch Sachsen-Anhalt an, im Bundesrat mit Nein stimmen zu wollen. "Das ist ein Entwurf für den Papierkorb, weil es im Bundesrat dafür sowieso keine verfassungsändernde Mehrheit geben wird", sagte der Magdeburger Innenminister Holger Hövelmann (SPD) der "Berliner Zeitung".

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) begrüßte zwar den Vorschlag, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren einzusetzen. Dabei sei aber ein "Initiativrecht des Bundes mit militärischen Mitteln dringend notwendig", sagte Schünemann. Jedoch sagte er auch: "Ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern - was die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr angeht - ist überflüssig." Ähnlich äußerte sich laut Zeitung ein Sprecher des hessischen Innenministeriums.

Bundeswehreinsatz nur auf Verlangen der Länder

Auch in der SPD-Bundestagsfraktion wird Widerstand gegen den Inlandseinsatz der Bundeswehr laut. "Wenn die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in dieser Form ins Parlament einbringt, werden erhebliche Teile der SPD-Bundestagsfraktion Probleme mit dem Text haben", sagte der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) der Zeitung "Die Welt". Nach einem alternativen Textvorschlag der SPD-Fraktion soll die Bundeswehr im Inland nur auf Verlangen eines Bundeslandes zur Verfügung gestellt werden dürfen.

"Wir akzeptieren nur einen Polizeieinsatz mit militärischen Mitteln, keinen Bundeswehreinsatz im Inland schlechthin", sagte der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit. Nach seinen Angaben äußerten sich am Dienstag in der Fraktionssitzung rund 25 SPD-Abgeordnete kritisch zum Inlandseinsatz der Bundeswehr. Die Ausnahme im Grundgesetz müsse ausdrücklich auf die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und zur See begrenzt werden. (sba/ddp)

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