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Politik: Spenden-Affäre: Kiep-Prozess: Staatsanwälte legen Beschwerde ein

Die Staatsanwaltschaft Augsburg will den früheren CDU-Schatzmeister Walter Leisler Kiep weiterhin wegen der Millionenspende des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber vor Gericht bringen. Die Anklagebehörde legte am Donnerstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg ein, diesen Teil der Anklage nicht zuzulassen.

Von Robert Birnbaum

Die Staatsanwaltschaft Augsburg will den früheren CDU-Schatzmeister Walter Leisler Kiep weiterhin wegen der Millionenspende des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber vor Gericht bringen. Die Anklagebehörde legte am Donnerstag Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg ein, diesen Teil der Anklage nicht zuzulassen. Die Entscheidung liegt jetzt beim Oberlandesgericht in München.

Das Landgericht hatte eine Anklage Kieps wegen privater Steuerdelikte zugelassen. Das Gericht folgte aber nicht der Auffassung der Ermittler, dass sich der Ex-Schatzmeister durch die Annahme einer Eine-Million-Mark-Barspende des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber 1991 auch der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schreiber schuldig gemacht habe. Im Verfahren gegen Schreiber sowie die früheren Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert dürfte Altkanzler Helmut Kohl (CDU) als Zeuge gehört werden. Der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister hält es auch für denkbar, dass der frühere US-Außenminister James Baker und sein damaliger deutscher Kollege Hans-Dietrich Genscher sowie der frühere Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg als Zeugen befragt werden.

In dem Prozess geht es um die Umstände, unter denen 1990/91 Fuchs-Panzer an Saudi-Arabien geliefert wurden. Nach den Ermittlungen soll Schreiber dem damaligen Verteidigungsstaatssekretär Holger Pfahls 3,8 Millionen Mark Schmiergeld gezahlt haben. Die Millionen-Provision von Thyssen für das Geschäft soll er sich mit Maßmann und Haastert geteilt haben. Pfahls ist untergetaucht und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, gegen Schreiber läuft ein Auslieferungsverfahren in Kanada.

Die Vernehmung Kohls, Bakers und Genschers wäre auch für die Frage bedeutsam, wie der politische Entscheidungsweg damals war. Kohl hat vor dem Spenden-Untersuchungsausschuss erklärt, er habe Baker lange vor der eigentlichen Entscheidung des Bundessicherheitsrats unter vier Augen die Lieferung der Spürpanzer an Saudi-Arabien zugesagt. Er habe dies beschlossen und gegen Widerstände in der Regierung auch durchgesetzt, weil er verbreiteten amerikanischen Unmut über die Haltung der Deutschen im Golf-Krieg habe dämpfen wollen.

Im Bonner Verfahren gegen Kohl wegen der Spendenaffäre hat die Staatsanwaltschaft inzwischen das vorläufige Ergebnis ihrer Ermittlungen an Kohls Verteidiger übersandt. Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner muss nun dazu Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft hält den Verdacht offenbar nicht für ausgeräumt, dass sich Kohl durch die illegale Annahme von rund zwei Millionen Mark Spendengeldern der Untreue gegen die CDU schuldig gemacht hat. Das Verfahren könnte aber gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden. Kohl hat durch die nachträgliche Sammlung von inzwischen rund acht Millionen Mark den finanziellen Schaden wieder gut gemacht. Juristisch entscheidend könnte dabei sein, dass er auch 700 000 Mark aus eigener Tasche beigetragen hat.

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