zum Hauptinhalt
Jürgen Möllemann hatte seiner Partei Spenden in Millionenhöhe zugeschanzt. Foto: dpa

© dpa

Politik: Spendenaffäre:FDP muss zahlen Zuwendungen Möllemanns rechtswidrig

Leipzig - Die Klage der FDP gegen Strafen wegen rechtswidriger Spenden ihres früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann ist überwiegend gescheitert. Illegale Barspenden Möllemanns an seinen Landesverband in Höhe von 786 000 Euro dürfen endgültig von der Bundestagsverwaltung „abgeschöpft“ werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.

Leipzig - Die Klage der FDP gegen Strafen wegen rechtswidriger Spenden ihres früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann ist überwiegend gescheitert. Illegale Barspenden Möllemanns an seinen Landesverband in Höhe von 786 000 Euro dürfen endgültig von der Bundestagsverwaltung „abgeschöpft“ werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Zudem sind Sanktionen und Rückforderungen staatlicher Mittel für drei von sechs Geschäftsjahren rechtens. Die weiteren drei müssen von der Vorinstanz erneut geprüft werden. (Az: 6 C 5.12) Die FDP wird nun noch rund zwei Millionen Euro zahlen müssen, wofür bereits Rückstellungen gebildet wurden, wie es in der Partei hieß. Die Bundestagsverwaltung dagegen sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, teilte die Pressestelle des Bundestags am Abend mit.

Nach Auffassung der Richter hatte der vor zehn Jahren bei einem Fallschirmabsprung ums Leben gekommene Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden in Millionenhöhe zukommen lassen. Der Bundestagspräsident hatte deswegen Strafzahlungen und Rückerstattungen in Höhe von 4,3 Millionen Euro gegen die FDP verhängt, wovon die Liberalen bereits einen Teil an die Bundestagsverwaltung zahlten. Gegen die Zahlung des ausstehenden Rests von rund 3,5 Millionen Euro hatte die Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.

Die dortigen Richter hoben nun den Sanktionsbescheid für 1999, 2000 und 2002 auf. Der Grund: Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass die Partei die Rechtsverstöße für diese drei Geschäftsjahre offenlegen wollte. Ob es solche „sanktionsbefreiende Aufklärungsbemühungen“ der FDP damals gab und ob diese Bemühungen ausreichen, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg prüfen. Welche Zahlungen im Detail auf die Liberalen zukommen, ist deshalb noch unklar. AFP

Zur Startseite