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Soll die Bundeswehr bei Terrorlagen im Inland eingesetzt werden? Soldaten bei einer Übung

© dpa/Stefan Sauer

Update

"Spiegel"-Bericht: Bundeswehr im Innern: Ministerium weist Bericht über Zweifel zurück

Polizei und Bundeswehr sollen gemeinsam für den Terrorfall üben. Das Innenressort halte ein Eingreifen des Militärs dabei gar nicht für nötig, heißt es in einem Medienbericht. Das Ministerium widerspricht.

Das Bundesinnenministerium wehrt sich gegen die Darstellung, es halte einen Bundeswehr-Einsatz im Inland bei Terrorlagen eigentlich für unnötig. „Spiegel Online“ hatte unter Berufung auf ein Papier aus dem Innenressort berichtet, die Regierung sehe kein realistisches Szenario, das ein Eingreifen des Militärs notwendig machen würde. Ein Sprecher des Innenministeriums wies das am Donnerstag zurück: Die Aussage sei nicht in dem Papier enthalten und entspreche auch nicht der Auffassung des Ministeriums. Hintergrund für die Berichterstattung ist die Antwort des Innenressorts auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.

Darin heißt es unter anderem, die Bundespolizei sei für die Bewältigung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben angemessen ausgestattet und qualifiziert. Auch für Anschläge mit Kriegswaffen, wie es sie zuletzt anderswo in Europa gegeben hatte, seien die GSG 9 und andere Spezialkräfte der Bundespolizei ausreichend ausgerüstet. Bei dem Amoklauf in München im Juli hatten die Behörden zunächst einen Terroranschlag befürchtet, das Verteidigungsministerium hatte vorsorglich die Feldjäger der Bundeswehr in Bereitschaft versetzt. Zum Einsatz kamen sie aber nicht.

Das Innenministerium erklärte dazu, es habe sich nicht um einen „besonders schweren Unglücksfall“ gehandelt, der eine Unterstützung der Bundeswehr legitimiert hätte. In dem Papier schreibt das Innenressort aber auch, die Feldjäger könnten mit ihren Fähigkeiten - etwa mit dem Einsatz von Sprengstoffspürhunden oder der Bereitstellung von Absperrmaterial - generell durchaus als „wirksame Unterstützung“ der Polizei bei Terrorlagen zum Einsatz kommen. Grundsätzlich verfüge die Bundeswehr auch über besondere Fähigkeiten, die bei zivilen Stellen nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stünden. Dazu zählten unter anderem Rettungsflüge, Aufklärungsfähigkeiten oder der Schutz vor biologischen oder chemischen Waffen. Das Innenministerium hält die Schlussfolgerungen von „Spiegel Online“ daher für unzulässig.

Der Sprecher sagte, schon im Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr sei festgestellt, dass ein Einsatz der Streitkräfte im Innern auch bei terroristischen Großlagen in Betracht komme. Um dafür Vorsorge zu treffen, seien gemeinsame Übungen von Bundeswehr und Polizei vereinbart. Innenminister Thomas de Maizière und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) hatten sich Ende August mit Vertretern der Ländern auf eine solche Übung verständigt.

Diese ist im Februar geplant und soll in vier Bundesländern stattfinden. Aus dem Verteidigungsressort hieß es am Donnerstag, realistische Szenarien für einen gemeinsamen Einsatz von Polizei und Bundeswehr seien sehr wohl denkbar. Das zeige nicht nur das Einvernehmen zwischen Bund und Ländern, Übungen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren abzuhalten, sondern auch das „Interesse fast aller Länder, an diesen Übungen teilzunehmen“. (dpa)

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