zum Hauptinhalt
Oft ein Verständigungsproblem. Kranke Flüchtlinge bekommen keine Dolmetscher bezahlt.

© dpa

Appell an den Gesetzgeber: Grüne: Kranke Flüchtlinge müssen Dolmetscher bezahlt bekommen

Kranke Flüchtlinge können sich oft nicht mit ihrem Arzt verständigen. Deshalb müsse der Gesetzgeber endlich die Erstattung von Dolmetscherkosten regeln, fordern die Grünen.

Die Grünen haben die Koalition aufgefordert, die Erstattung von Dolmetscherkosten für die medizinische Behandlung von Flüchtlingen endlich gesetzlich zu regeln. „Wer Integration ernst nimmt, der darf sie nicht schon an der gesundheitlichen Versorgung scheitern lassen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, dem Tagesspiegel. Insbesondere für psychisch kranke und traumatisierte Flüchtlinge sei es „ausgesprochen wichtig, dass die Kosten für Dolmetscher, ohne die kaum eine Therapie möglich ist, verlässlich abgedeckt sind“.

In der Not wird auf Kinder zurückgegriffen

Da muttersprachliche Therapieangebote kaum zur Verfügung stünden, seien Dolmetschereinsätze bei psychisch Erkrankten „fast immer notwendig“, betonte die Grünen-Politikerin. Auch in anderen Fällen entscheide sich daran oft der Behandlungserfolg. In ihrer Not kämen kranke Asylbewerber nicht selten mit ihren Kindern in Arztpraxen, weil diese wenigstens rudimentär über Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügten. Dadurch überfordere man die Minderjährigen jedoch. Außerdem gerieten beide Seiten so aufgrund kulturell bedingter Schamgrenzen in eine „unwürdige Situation“.

Bisher ist den gesetzlichen Versicherern eine Kostenübernahme für Fremdsprachendolmetscher nicht möglich. „Die Amtssprache ist deutsch“, heißt es im Sozialgesetzbuch. Lediglich Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen seien von Behörden oder anderen Leistungsträgern der Sozialhilfe Kommunikationshilfen zu finanzieren.

"Keine Aufgabe der Krankenversicherung"

Für Fremdsprachendolmetscher bei Ärzten und Psychotherapeuten bedürfte es „einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage“, sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Florian Lanz. „Es liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers zu entscheiden, ob die Kosten übernommen werden sollen. Wenn, dann sehen wir hier eine staatliche Aufgabe und keine der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Durch die fehlende Kostenübernahme seien Asylsuchende und Geduldete bis zum Eintritt von Notfällen de facto von psychotherapeutischer Versorgung ausgeschlossen, kritisierte Klein-Schmeink. Dabei litten rund 40 Prozent infolge ihrer Kiregs- und Fluchterlebnisse unter Traumata, Depressionen und Angststörungen. Die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, die sich größtenteils aus Spenden finanzierten und auf ehrenamtliche Dolmetscher zurückgriffen, könnten den Bedarf bei weitem nicht decken.

Auch die Ärztekammer fordert Änderungen

Auch die Bundesärztekammer fordert Änderungen im Umgang mit fremdsprachigen Patienten. Die Deutsch-Pflicht bei ärztlichen Leistungen müsse aufgehoben werden, drängt Präsident Frank Ulrich Montgomery. „Wir kämpfen darum, dass man in Zukunft auch Dolmetscherservices für ausländische Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitberücksichtigt.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false