zum Hauptinhalt

Politik: Springer darf Wallraff nicht „Stasi-IM“ nennen Autor erwirkt wegen Vorwürfen

einstweilige Verfügung gegen Verlag

Frankfurt (Main) (AP). Der Schriftsteller Günter Wallraff hat wegen der StasiVorwürfe gegen ihn eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt. Wie Wallraffs Rechtsanwalt Helmuth Jipp mitteilte, verfügte das Landgericht Hamburg, dass dem Verlag unter Androhung eines Ordnungsgeldes verboten wird, Wallraff als „Stasi-IM“ zu bezeichnen. Die Zeitungen „Die Welt“ und „Berliner Morgenpost“ veröffentlichten am Mittwoch eine Gegendarstellung des Schriftstellers. Der Verlag will gegen die Verfügung vorgehen. Die einstweilige Verfügung wurde am Dienstag erlassen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Verlag ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Die Zeitungen hatten berichtet, dass eine neu aufgetauchte Karteikarte Wallraff als ehemaligen aktiven Mitarbeiter der Auslandsspionage der DDR ausweise. Wallraff hatte den Bericht als „Rufmord“ zurückgewiesen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false