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Politik: Sprüche vor dem Urteil

Das Zuwanderungsgesetz ist verloren, sagen sie in der Regierung – damit das Verfassungsgericht ihnen doch noch Recht gibt?

Wenn Richter beraten, müssen sie darüber schweigen. Für sie ist Diskretion keine Ehrensache, sondern Gesetz. Woher also wissen plötzlich alle, dass das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Zuwanderungsgesetz mit fünf zu drei Stimmen kippen wird? Entweder Richter reden doch – oder andere sagen, sie hätten geredet.

Was ist nun wahr? Wahr ist, dass eine förmliche Entscheidung noch nicht gefallen und der Tag der Gewissheit der Tag des Urteils ist. Wahr ist auch, dass ein Scheitern des Gesetzes eine ziemliche Schlappe für die Regierung wäre. Wahr ist zudem, dass es in Kreisen dieser Regierung ein handfestes Interesse gibt, die Nachricht vom bereits gefällten Urteil zu verbreiten.

Warum bloß? Weil man öffentlichen Druck aufbauen will in der Hoffnung, es finde sich einer im Gericht, der das Ruder noch herumreißt? Bei vier zu vier bleibt das Gesetz bestehen. Die acht Richter haben bereits ihre Meinung, und einige haben in der Karlsruher Verhandlung auch kein Geheimnis daraus gemacht. Richter Udo Di Fabio, auf dessen Nein man wetten darf, schreibt auf dieser Grundlage ein Votum, das erneut beraten wird. Theoretisch könnte ein Richter seine Meinung dann noch ändern. In der Praxis ist das selten. Seine Meinungen zu ändern heißt immer, sich von anderen überzeugen zu lassen. Verfassungsrichter haben damit ähnliche Schwierigkeiten wie andere auch. Ganz besonders, wenn klar ist, dass sie es auf öffentlichen Druck getan haben. Und sie sind empfindlich. Wer Druck ausübt, kann leicht das Gegenteil von dem erreichen, was er wollte. Wenn es bald heißt: Vier zu vier, dann hat niemand seine Meinung geändert. Dann hat jetzt jemand gelogen.

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