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Staatsanwaltschaft Hannover zieht Revision zurück: Die Akte Wulff wird endgültig geschlossen

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Revision gegen den Freispruch im Fall Wulff zurückgezogen. Was steckt hinter diesem Schritt?

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Im Februar ist Ex-Bundespräsident Christian Wulff vom Landgericht Hannover freigesprochen worden. Vorteilsannahme hatte man ihm vorgeworfen, seinem Freund, dem Berliner Filmproduzenten David Groenewold, Vorteilsgewährung. Es ging um einen Oktoberfestbesuch, die Übernahme von Hotelkosten und die Frage, ob Wulff sich im Gegenzug bei Siemens für Groenewold verwendet hatte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen.

Warum hatte die Staatsanwaltschaft überhaupt Revision eingelegt?

In prominenten Prozessen ist dies eine Formsache. Die Ankläger haben dafür nach dem Urteil nur eine Woche Zeit. Bis die Richter ihr Urteil schriftlich begründet haben, vergehen jedoch mehrere Wochen. Erst mit dem Urteilstext lässt sich einschätzen, welche Aussicht auf Erfolg besteht. Um sich alle Möglichkeit offen zu halten, muss also zunächst Revision eingelegt werden. Außerdem wird das Gericht mit dem Antrag dazu angehalten, seine Urteilsgründe ausführlich darzulegen. Fehlt er, genügt eine stark verkürzte Version.

Was steht in den Urteilsgründen?

Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow hatte bei seinem Freispruch die Freundschaft von Wulff und Groenewold in den Vordergrund gestellt und an den Menschenverstand appelliert: „Ist es wirklich vorstellbar, dass sich ein Ministerpräsident für Peanuts kaufen lässt? Ist es vorstellbar, dass man ihn auf derartig dilettantische Weise korrumpieren kann?“ In den 72 Seiten des schriftlichen Urteils, Aktenzeichen 40 KLs 6/13, wird es nun deutlich kleinteiliger, „Peanuts“ gibt es keine mehr. Die Kammer bewertet die Zeugenaussagen minutiös danach, was ihr lebensnah, fernliegend oder abwegig erscheint. Oft heißt es: keine oder keine ausreichenden Anhaltspunkte. In dem Prozess war es um Gefälligkeiten von rund 750 Euro während eines Oktoberfest-Wochenendes 2008 gegangen. Groenewold hatte für den damaligen niedersächsischen CDU-Ministerpräsidenten teilweise die Hotel-Kosten im „Bayrischen Hof“ übernommen und das Ehepaar Wulff in ein Wies’n-Festzelt eingeladen. Dafür, dass sich der Regierungschef im Gegenzug beim Siemens-Konzern für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt habe, sah die Strafkammer nach Vernehmung zahlreicher Zeugen keine Beweise.

Wie wäre der Bundesgerichtshof mit dem Fall umgegangen?

Die Bundesrichter sind darauf beschränkt, Rechtsfehler zu kontrollieren. Die gesamte Beweisaufnahme, einschließlich Anhörung der Zeugen, hätten sie nicht wiederholen dürfen. Sie hätten allerdings eine fehlerhafte Würdigung der Beweise oder eine unvollständige Beweisaufnahme rügen können. Dann wäre eine erneute Verhandlung vor dem Landgericht nötig geworden.

Wie wären die Aussichten gewesen?

Mäßig. Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte in seinem Plädoyer eine „vernetzte Gesamtschau“ auf das Geschehen gefordert. Er hielt das Interesse für auffällig, das Groenewold an Siemens-Hilfen gehabt haben soll, die Wulff-Vermerke dazu in der Staatskanzlei, die Löschung der Wulff-Namen aus Bewirtungsbelegen. Er wollte weitere Zeugen hören und Dokumente verlesen, die belegen sollten, dass Wulff den Anschein von Käuflichkeit erweckt habe. Die Sache sei „nicht entscheidungsreif“, fand er. Dass Täter ein Vertrauensverhältnis zueinander hätten, spreche nicht gegen Korruption. Ob diese Sicht der Dinge den BGH bewogen hätte, das Urteil aufzuheben, ist jedoch eher fraglich. Revisionsrichter lassen den so genannten „Tatrichtern“ hier einigen Spielraum.

Wulffs Kritik an der Staatsanwaltschaft

Warum hat Wulff so scharfe Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben?

Für den ehemaligen Bundespräsidenten hat der Umgang der Justiz mit ihm im Frühjahr 2012 Züge eines Versagens demokratischer Strukturen. Aus seiner Sicht hatte die Staatsanwaltschaft seinerzeit „leere Hände“, als sie beim Bundestagspräsidenten die Aufhebung der Immunität des Staatsoberhauptes beantragte und damit zwangsläufig den Rücktritt des Präsidenten auslöste. Statt hinreichender Erkenntnisse, so jedenfalls beschreibt Wulff die Vorgänge in seinem Buch „Ganz oben Ganz unten“, seien die „seit Dezember 2011 in der Presse in der Presse gegen mich erhobenen Vorwürfe“ Ausgangspunkt der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gewesen. Von den Medien sei ein „enormer Druck“ aufgebaut worden und sie hätten auch während des späteren Verfahrens „ein Geschäft auf Gegenseitigkeit“ mit den Ermittlungsbehörden betrieben. Im Klartext Wulffscher Logik also ein Hase-und-Igel-Deal: Aufgeschreckt von massiver Berichterstattung fühlen sich Ermittler zum Handeln genötigt und versorgten die Medien. In allen Deatils schildert Wulff, wie ganze Heerscharen von Kriminalbeamten und Staatsanwälten „jeden privaten Winkel meines Lebens“ ausgeleuchtet haben, bis hin zur Vernehmung der Kosmetikerin von Bettina Wulff. „45 Bankkonten wurden durchsucht, 37 Telefonanschlüsse überprüft und acht Hausdurchsuchungen durchgeführt“, wirft Wulff den Ermittlungsbehörden vor und nennt das alles „in hohem Maße maßlos in Anbetracht der Größe des Vorwurfs“.

Ist der Verzicht auf die Revision ein Eingeständnis von Versagen?

Die Staatsanwälte zogen mit der Rücknahme der Revision aktiv einen eigenen Schlussstrich. Sie hätten theoretisch das Verfahren auch noch eine Weile in der Schwebe lassen können, indem sie die Freitag um 0:00 Uhr abgelaufene Begründungsfrist einfach hätten verstreichen lassen. Dann hätte das Landgericht die Revision wegen eines Formfehlers als unzulässig verwerfen müssen. „Ein solches Vorgehen ist einer Justizbehörde unwürdig“, sagt Staatsanwalt Oliver Eisenhauer. Deshalb habe man natürlich eine klare Entscheidung getroffen. Inhaltliche Gründe für diesen Schritt nennt er allerdings nicht. „Dazu geben wir keine Auskünfte.“ Vier Wochen hatte das Team von Korruptionsermittler Eimterbäumer Zeit, die Urteilsbegründung der 2. Großen Strafkammer zu prüfen. Eklatante Schwachstellen, die eine Revision gegen den Freispruch beim Bundesgerichtshof einigermaßen aussichtsreich hätten erscheinen lassen, fanden sich darin offenbar nicht. Man habe sich keine „Klatsche aus Karlsruhe“ einfangen wollen, heißt es jedenfalls aus Justizkreisen in Hannover.

Wie reagiert Wulff auf die Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft?

Einen öffentlichen Triumph über das endgültige Ende seines Strafverfahrens erspart sich der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff. „Die Rücknahme der Revision war rechtlich zwingend und alternativlos“, teilen seine Verteidiger Bernd Müssig und Michael Nagel am Freitag in einem nüchternen Dreizeiler mit. „Ein gerechtes Urteil, der uneingeschränkte Freispruch des Landgerichts Hannover, wird rechtskräftig.“ Mit ihrer Entscheidung habe die Staatsanwaltschaft Hannover „dem Rechtsfrieden einen Dienst“ erwiesen.

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