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Staatsanwaltschaft: Strafverfahren gegen Telekom-Manager eingestellt

Die Bonner Staatsanwaltschaft geht ungeachtet der Einstellung des Strafverfahrens von einer überhöhten Immobilienbewertung bei der Deutschen Telekom aus. Dennoch will die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben.

Bonn (02.06.2005, 14:54 Uhr) - Im Jahr 1995 und in den Folgejahren bis 1997 sei der Wert der Immobilien um mehr als 2 Milliarden Mark überhöht angesetzt und bilanziert worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit.

«Durch diese Angaben sind die Verhältnisse des Unternehmens in den Bilanzen und im Börsenprospekt von November 1996 in strafrechtlich relevanter Weise falsch dargestellt worden.» Deswegen bestehe auch ein «hinreichender Tatverdacht» gegen die Verantwortlichen. Eine Anklageerhebung sei aber aus verschiedenen Gründen «nicht geboten» gewesen.

Die Telekom nahm die Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Manager des Konzerns positiv auf. Aus Sicht des Unternehmens wäre es zu begrüßen, wenn es auch zu einer Gesamterledigung des belastenden Verfahrens käme, sagte ein Sprecher in Bonn. Die Telekom erklärte sich bereit, eine Geldauflage von 5 Millionen Euro zu zahlen.

Die Anleger halten dagegen auch nach der Einstellung der Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft an ihrem Schadensersatzprozess fest. «Ich bin fest überzeugt, dass das Frankfurter Landgericht eigenständig entscheiden wird», sagte Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp der dpa.

Vor dem Frankfurter Gericht klagen etwa 15 000 Anleger wegen ihrer Kursverluste nach dem Kauf von Telekom-Aktien. In einem Pilotprozess verhandelt das Gericht seit November 2004 über zehn Fälle. Die nächste Verhandlung ist für den 25. Oktober anberaumt.

Gundermann sagte, nach seiner Auffassung hätten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn keine Auswirkungen auf den Zivilprozess. «Wir haben genügend Unterlagen vorgelegt.» Allerdings habe seine Kanzlei Akteneinsicht in die Bonner Ermittlungen erbeten und werde diese in Kürze auch erhalten.

Der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens lägen mehrere «Sacherwägungen» zu Grunde, begründete die Staatsanwaltschaft in Bon ihr Vorgehen. Die Vorgänge lägen mehr als zehn Jahre und die letzten vorwerfbaren Handlungen lägen sieben Jahre zurück.

Nach bereits fast fünfjähriger Ermittlungsdauer mit schwerwiegenden persönlichen Belastungen für die Beschuldigten hätte sich ein zeit- und kostenaufwendiger Strafprozess über Jahre hinziehen können. Auch eine absolute Verjährung hätte dann erreicht werden können. Ein anderes als das jetzige Ergebnis wäre auch «nicht zu erwarten». (tso)

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