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Staatsbürgerschaft: Karlsruhe entscheidet gegen "Doppelpass"

Einem Türken, der nach seiner Einbürgerung in Deutschland wieder die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hat, kann nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der deutsche Pass wieder entzogen werden.

Karlsruhe - Eingebürgerte ehemalige Ausländer verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu Recht, wenn sie nachträglich ihre frühere Staatsbürgerschaft wieder annehmen. Dies ergibt sich aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgericht zu der erfolglosen Klage eines ausgebürgerten Türken. Weil er nach seiner Einbürgerung zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit beantragt hatte, war ihm der deutsche Pass entzogen worden. Den Verfassungshütern zufolge haben es Betroffene wie der Kläger selbst in der Hand, Deutsche zu bleiben. Für sie sei es mit Blick auf die hier verbotene Doppelstaatigkeit "nicht unzumutbar", sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Der erfolglose Kläger war im März 1999 eingebürgert worden und hatte dazu wie erforderlich seine türkische Staatsangehörigkeit aufgegeben. Aber bereits im Juni 1999 beantragte er sie erneut. Der Türke wollte mit dem Schritt eine Gesetzeslücke zur Doppelstaatlichkeit nutzen, die zum 1. Januar 2000 mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz geschlossen worden war. Weil er aber nicht vor diesem Stichtag, sondern erst im Februar 2001 erneut türkischer Staatsbürger wurde, scheiterte er nun in Karlsruhe. Der Wortlaut des Gesetzes erfasse ganz eindeutig auch jene Fälle, in welchen der Antrag auf ausländische Staatsangehörigkeit vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wurde, entschieden die Richter nun.

Von der Neuregelung sind laut Gericht eine große Zahl hier eingebürgerter ehemaliger Ausländer betroffen. Bei einer groß angelegten Befragungsaktion Anfang 2005 in Bayern hatten mehr als 5000 ehemals türkischstämmige Bürger freiwillig angegeben, dass sie auch einen türkischen Pass hätten. Hintergrund der Befragung waren Angaben der türkischen Regierung, wonach seit dem Jahr 2000 bundesweit schätzungsweise 50.000 deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft erneut die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hatten. (tso/AFP)

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