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Staatsbürgerschaft: Türkische Gemeinde für Doppelpass

Für die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) bleibt es erklärtes Ziel, dass eingebürgerte Kinder ausländischer Eltern ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten dürfen.

Berlin - Für die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) bleibt es erklärtes Ziel, dass eingebürgerte Kinder ausländischer Eltern ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Das bekräftigte der TGD-Vorsitzende Kenan Kolat. Derzeit müssen sich die Kinder laut Gesetz zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit oder die ihrer Eltern behalten wollen. Einen ihrer beiden Pässe müssen sie dann abgeben.

„Vielleicht ändern sich nach der Bundestagswahl im September die politischen Mehrheiten, so dass wir eine neue Chance bekommen, diesen Entscheidungszwang abzuschaffen und die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen“, sagte Kolat. Eine entsprechende Initiative der Länder Berlin und Bremen hatte 2008 nicht die notwendigen Mehrheiten gefunden.

Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erhält seit dem 1. Januar 2000 automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn wenigstens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig hier lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat. Zugleich behält es die Staatsangehörigkeit der Eltern. Dies gilt auf Antrag auch für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, rückwirkend bis zum Jahrgang 1990. Nach dem 18. Lebensjahr müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Vom Gesichtspunkt der Integration her sei die derzeitige Regelung unsinnig, kritisierte Kolat. „Mit der jetzigen Regelung wird man die jungen Menschen nicht näher an Deutschland binden, eher ist das Gegenteil der Fall.“ dpa

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