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Politik: Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen

Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 im Grundgesetz gibt einen Hinweis auf mögliche Volksentscheide – Staatsgewalt, heißt es dort, werde „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt. Eine Konkretisierung dieses Verfassungsprinzips ist allerdings nie erfolgt.

Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 im Grundgesetz gibt einen Hinweis auf mögliche Volksentscheide – Staatsgewalt, heißt es dort, werde „in Wahlen und

Abstimmungen“ ausgeübt. Eine Konkretisierung dieses Verfassungsprinzips ist allerdings nie erfolgt.

34 Verfassungsrechtslehrer haben in einem gemeinsamen Aufruf ein Referendum über die europäische Verfassung in Deutschland verlangt. „Wenn die EU in Zukunft nicht mehr nur eine Union der Staaten, sondern auch eine Union der Bürger sein will, dann bedarf es der Legitimation des Verfassungstextes durch die Bürgerinnen und Bürger“, heißt es darin.

Über den Sinn plebiszitärer Elemente sind sich Experten uneins. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, etwa

empfindet ein Referendum zur EU-Verfassung als

sinnvolles Mittel demokratischer Legitimation.

Andere Fachleute warnen davor, direkte Beteiligung mit mehr Demokratie zu verwechseln. Sie sagen, Referenden könnten zu „Protestwahlen“ umfunktioniert werden.m.m.

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