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Politik: Staatsrechtler streiten über Vertrauensfrage

München Der angestrebten Auflösung des Bundestags steht nach Ansicht des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, rechtlich nichts entgegen. Bundespräsident Horst Köhler müsse daran liegen, dass es „einen arbeitsfähigen Bundestag und eine arbeitsfähige Bundesregierung gibt, die von einer sicheren Mehrheit getragen ist“, sagte er dem Bayerischen Rundfunk.

München Der angestrebten Auflösung des Bundestags steht nach Ansicht des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, rechtlich nichts entgegen. Bundespräsident Horst Köhler müsse daran liegen, dass es „einen arbeitsfähigen Bundestag und eine arbeitsfähige Bundesregierung gibt, die von einer sicheren Mehrheit getragen ist“, sagte er dem Bayerischen Rundfunk. Dies sei zurzeit nicht mehr gegeben, da es innerhalb der SPD „einige Abweichler“ gebe. Kanzler Gerhard Schröder müsse die „Einschätzung haben, dass er nicht mehr auf Dauer und verlässlich regieren kann“. Diese Einschätzung dürfe der Bundespräsident „nicht korrigieren“. Nur wenn er daneben andere Gründe habe, könne er die Parlamentsauflösung verweigern. „Ich halte das im konkreten Fall allerdings für ziemlich ausgeschlossen“, so Mahrenholz.

Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hält dagegen den Weg zu Neuwahlen über die Vertrauensfrage für verfassungswidrig. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 zu Grunde gelegt, sei das Vorgehen der Regierung nicht verfassungsgemäß, sagte er „Spiegel Online“. Karlsruhe hatte 1983 bestimmt, dass eine Auflösung des Bundestags per Vertrauensfrage nur möglich ist, wenn der Kanzler sonst de facto handlungsunfähig wäre. Arnim geht aber nicht davon aus, dass das Verfassungsgericht den Ausweg versperrt. Das Gericht wäge die politischen Folgen seines Handelns sehr sorgfältig ab. Das Grundproblem sieht Arnim in einem Konstruktionsfehler des Regierungssystems. „Es ist ein riesiger Mangel, dass in den meisten Jahren die Opposition im Bundesrat die Mehrheit hat und bei allen wichtigen Gesetzen ihr Veto einlegen kann“. ddp

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