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Politik: Staatsreform auf den letzten Metern

Berlin Das erste große Projekt einer großen Koalition soll die Föderalismusreform sein. Trotz großer Einigkeit in wesentlichen Punkten mussten die Unterhändler von Union und SPD in der Arbeitsgruppe Föderalismus aber am Montag noch einige knifflige Details lösen – so ging es darum, bei der Vertretung der deutschen Interessen in Europa durch die Bundesländer oder der künftigen Rolle des Bundes in der Bildungspolitik Formulierungen zu finden, die möglichst konkret die Zuständigkeiten abgrenzen.

Berlin Das erste große Projekt einer großen Koalition soll die Föderalismusreform sein. Trotz großer Einigkeit in wesentlichen Punkten mussten die Unterhändler von Union und SPD in der Arbeitsgruppe Föderalismus aber am Montag noch einige knifflige Details lösen – so ging es darum, bei der Vertretung der deutschen Interessen in Europa durch die Bundesländer oder der künftigen Rolle des Bundes in der Bildungspolitik Formulierungen zu finden, die möglichst konkret die Zuständigkeiten abgrenzen. Eine Stunde, bevor die großen Verhandlungsdelegationen der beiden Volksparteien am späten Nachmittag in Berlin zusammenkamen, versuchten die Föderalismusreformer letzte Hand an die Reform zu legen. CSU-Chef Edmund Stoiber gab sich vor der Sitzung optimistisch: Man sei auf den letzten Metern eines Marathonlaufs, sagte er.

Im Kern war jedoch schon zuvor klar, worauf sie hinauslaufen wird. Zum einen wird vor allem der Einfluss des Bundesrats beschnitten, der künftig weniger Bundesgesetzen als bisher durch Nichtzustimmung blockieren kann. Dafür gewinnen die Länder mehr Handlungsfreiheit in der Bildungspolitik; das Recht des Bundes, Rahmengesetze zu machen, entfällt, er mischt künftig nur noch bei der Regelung des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse mit. Zudem wird es den Ländern möglich sein, hier von Bundesregeln abzuweichen. Dieses Abweichungsrecht der Länder – ein völlig neues Instrument der Verfassung – gilt auch in der Umweltgesetzgebung, die bislang zwischen den staatlichen Ebenen zersplittert war und nun beim Bund gebündelt wird. Länder, die in bestimmten Bereichen des Naturschutzes oder des Wasserrechts eigene Regelungen wollen, können vom Bundesrecht abweichen. Die Länder werden künftig wieder die Besoldung und Versorgung ihrer Beamten selbst regeln. Zudem bekommen sie Zuständigkeiten im Wohnungsrecht, für den Strafvollzug und den Ladenschluss. Das Bundeskriminalamt bekommt erweiterte Kompetenzen bei der Terrorbekämpfung. afk

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