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Staatsverschuldung: Muss Karlsruhe entscheiden?

Da die Politik sich nicht zutraut, ohne strengere Verfassungsregeln auszukommen, hat die Föderalismuskommission II unlängst eine härtere Schuldengrenze beschlossen. Doch Experten bezweifeln die Verfassungskonformität.

Berlin - Für den Juristen Joachim Wieland ist die Sache eigentlich ganz einfach: „Schuldengrenzen sind vor allem eine Frage der guten Politik, weniger des Verfassungsrechts.“ Anders gesagt: Würden Bundestag, Bundesrat und Landtage mit dem Geld in ihren Haushalten vernünftiger umgehen, müssten keine neuen Regeln her, um die Schuldenaufnahme zu begrenzen. Aber da die Politik sich nicht zutraut, ohne strengere Verfassungsregeln auszukommen, hat die Föderalismuskommission II unlängst eine härtere Schuldengrenze beschlossen, und die große Koalition will das vor dem Sommer umsetzen – mit schrittweiser Wirkung ab 2011.

Bei einer Anhörung hat sie dafür am Montag im Bundestag Expertenlob bekommen – jedenfalls im Grundsatz. Im Anmerkungsapparat aber sammelten sich doch erhebliche Bedenken und Zweifel an der Art, wie das Vorhaben umgesetzt wird. So geißelte Hans Meyer von der Humboldt-Universität, dass auf dem richtigen Weg die entscheidenden Schritte nicht gemacht worden seien. Es fehlten klare Tilgungsverpflichtungen, um der „Schuldenfalle“ zu entkommen. Vor allem der Bund genehmigt sich nach Meyers Worten noch zu viel Schuldenspielraum.

Mehrere Professoren warnten vor einer Überlastung der Länder. Wieland meldete sogar verfassungsrechtliche Zweifel an dem geplanten Grundgesetzartikel an, der den Ländern quasi eine Nullverschuldung vorschreibt. Da schon jetzt die Einnahmen fast ganz und die Ausgaben weitgehend durch Bundesgesetze bestimmt würden, verlören die Landtage mit der Verschuldungsmöglichkeit ihr letztes autonomes Haushaltsrecht. Für ihn ist damit die grundgesetzliche Garantie der Bundesstaatlichkeit infrage gestellt. „Das wird auch das Bundesverfassungsgericht beeindrucken“, meinte er. Zwar hielten einige andere Rechtsgelehrte in der Runde das Vorgehen der großen Koalition noch für verfassungskonform, über die Folgen für die Haushaltsautonomie der Länder aber bestand fast Konsens: Sie wird weiter schwinden, was bleibt, sind Einschränkungen der Ausgaben, vor allem beim Personal und den Investitionen.

Für die Ökonomen Lars Feld und Clemens Fuest wie auch den Politologen Wolfgang Renzsch ist daher klar, dass die Schuldengrenze ohne eine begrenzte Steuerautonomie der Länder (über Zuschlagsrechte bei der Einkommensteuer) nicht funktionieren wird. Es sei denn, darauf verwies Wieland, der Bund übernimmt die aus der Einengung der Länderautonomie folgende Garantiepflicht, Defizite in Länderhaushalten gebenenfalls auszugleichen. Bislang lehnen die schwachen Länder (mit Unterstützung aus der Bundespolitik) eine solche Steuerautonomie ab. Mit dem Nullverschuldungsgebot, so es in Karlsruhe akzeptiert wird, geraten sie aber nun in die Zwickmühle: Entweder sie gehen doch auf die Steuerautonomie ein, oder sie begeben sich in die Hände des Bundes, der ihnen dann noch mehr in die Etatgestaltung hineinreden dürfte als bislang.

Für Kai Konrad vom Wissenschaftszentrum Berlin ist noch ein weiterer Mitspieler wichtig: der einfache Bürger. Die neue Schuldengrenze könne nämlich dessen „Normverhalten“ ändern und seine Stimmabgabe beeinflussen – zugunsten der Politiker, die sich gegen immer mehr Schulden aussprächen.

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