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Politik: Stasi-Akten: Das letzte Wort hat die Regierung

Das Amt der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes ist nach Paragraf 35 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes "eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern". Die Leiterin oder der Leiter werden auf Vorschlag der Regierung vom Bundestag gewählt.

Das Amt der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes ist nach Paragraf 35 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes "eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern". Die Leiterin oder der Leiter werden auf Vorschlag der Regierung vom Bundestag gewählt. Laut Gesetz steht der Behördenchef zum Bund in öffentlich-rechtlichem Amtsverhältnis: "Er ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Die Dienstaufsicht führt der Bundesminister des Innern." Mit der Dienstaufsicht hat der Minister nur die Aufsicht über das Personal. Er kann Personen einstellen, versetzen, befördern und dienstrechtliche Maßnahmen erlassen, nicht aber in die ihm unterstellte Behörde "hineinregieren". Selbst die Regierung kann ihre Rechtsaufsicht nur bei Gesetzesverstößen ausüben. Dies müsste dann das Bundeskabinett beschließen.

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