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Politik: Stasi-Akten: Prominente Klagen

Vielleicht hatte sie einfach keine Lust, alles zu lesen. Das von einem Journalisten bestellte Dossier aus Katarina Witts Stasi-Akten umfasst schließlich über tausend Seiten.

Vielleicht hatte sie einfach keine Lust, alles zu lesen. Das von einem Journalisten bestellte Dossier aus Katarina Witts Stasi-Akten umfasst schließlich über tausend Seiten. Statt dazu Stellung zu nehmen, wie es die Gauck-Behörde wollte, bemüht die Eisläuferin lieber die Justiz. Sie möchte der Behörde verbieten, auch nur ein Blatt davon herauszugeben. Eine entsprechende Meldung des "Spiegel" bestätigte Behörden-Sprecher Christian Booß am Samstag.

Mit Katarina Witt kämpft der zweite Prominente vor dem Berliner Verwaltungsgericht um Schutz vor dem Stasi-Nachlass. Ihr Bündnispartner in der Sache ist Helmut Kohl, er hat seinen Termin am 4. Juli. Dass der Fall Witt im einstweiligen Verfahren noch vorher entschieden wird, glaubt Booß nicht: "Frau Witt führt einen Rechtsstreit im Windschatten des Altkanzlers."

In der Tat erlaubt hier der Windschatten Kohls eine ruhige Fahrt. Mit seiner Klage spaltete er im letzten Jahr die Öffentlichkeit: Will sich ein West-Politiker einem Schicksal entziehen, das viele Persönlichkeiten im Osten zu tragen haben? Oder nimmt da einer nur seine berechtigten Interessen als Spitzel-Opfer wahr? Der Streit spaltete auch das Kabinett. Innenminister Otto Schily (SPD), der für Kohl Partei ergriff, drohte der Gauck-Behörde sogar mit Weisungen. Immer ging es um die Rechte von "Personen der Zeitgeschichte", vulgo: Prominenten, die von der Stasi ausgespäht worden waren.

Inzwischen sind die Gemüter abgekühlt. Der Streit wurde der Justiz überstellt. Die Kohl-Akten bleiben vorerst im Schrank, Schily droht nicht mehr. Und die Gauck-Behörde ist stolz auf eine neue Richtlinie, nach der Betroffene wie Katarina Witt von Anfang an informiert werden müssen. Pech nur, wenn den Prominenten das nicht reicht. "Die Akten sind so intim wie Tagebücher, und ich möchte nicht, dass Menschen nun zum zweiten Mal in meinem Leben lesen", vetraute Witt dem "Spiegel" an.

Doch womöglich werden die Menschen dies tun - Kohl-Urteil hin oder her. In einigen Passagen gilt Witt als "Begünstigte" der Stasi, weil man ihr zu DDR-Zeiten mit Lada und Ein-Raum-Wohnung unter die Arme griff. Informationen zu Begünstigten bleiben jedoch nur verschlossen, wenn "schutzwürdige Interessen der Person" überwiegen. Dies festzustellen, ist nun dem Gericht überlassen.

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