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Politik: Stasi-Akten über Kohl bleiben weitgehend geheim

Leipzig - Die Stasi-Akten über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl bleiben weitgehend unter Verschluss. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.

Leipzig - Die Stasi-Akten über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl bleiben weitgehend unter Verschluss. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Trotz einer Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes sei die Herausgabe der Akten Prominenter an Journalisten und Forscher grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich, hieß es zur Begründung. „Die Herausgabe wird die Ausnahme sein“, sagte der Vorsitzende Richter des Dritten Senats, Hans-Joachim Driehaus.

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, kritisierte das Urteil als „ungerecht“, da es der Presse misstraue. Sie kündigte an, „künftig restriktiver“ mit den Akten umzugehen. Auszüge aus Kohls Akte würden dennoch zur Herausgabe vorbereitet.

Die Richter zogen mit dem Urteil den Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Kohl und Birthler. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlange, dass neben Wortprotokollen von Lauschaktionen auch alle Akten gesperrt blieben, die auf Grundlage illegaler Informationssammlungen erstellt worden seien. Die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde bleibt mit dem Urteil in wesentlichen Teilen eingeschränkt.

„Wir sind sehr zufrieden", sagte Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner am Mittwoch nach der Entscheidung. Eine Verfassungsbeschwerde Kohls und eine Fortsetzung des Rechtsstreits in Karlsruhe dürfte damit unwahrscheinlich sein.

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