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Politik: Stasi-Beauftragte fordern Signal gegen „Täterfrechheit“

Berlin - Vor dem Hintergrund öffentlicher Auftritte ehemaliger Stasi-Offiziere, die „die Situation in den Gefängnissen des Ministeriums für Staatssicherheit beschönigten“, haben Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen die Politik aufgefordert, mehr für die Rehabilitierung von Verfolgten und Opfern des SED-Regimes zu tun. Thüringens Landesbeauftragte Hildigund Neubert sagte in Berlin, es gelte, „neuer Täterfrechheit ein kräftiges Signal entgegenzusetzen“.

Berlin - Vor dem Hintergrund öffentlicher Auftritte ehemaliger Stasi-Offiziere, die „die Situation in den Gefängnissen des Ministeriums für Staatssicherheit beschönigten“, haben Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen die Politik aufgefordert, mehr für die Rehabilitierung von Verfolgten und Opfern des SED-Regimes zu tun. Thüringens Landesbeauftragte Hildigund Neubert sagte in Berlin, es gelte, „neuer Täterfrechheit ein kräftiges Signal entgegenzusetzen“. Die Rehabilitatierungsgesetze seit 1990 hätten ihr Ziel, Nachteile für die Betroffenen auszugleichen, nicht erreicht. Es gebe bis heute einen „großen sozialen Abstand“ zwischen alten SED-Kadern, die ihre besseren beruflichen Erfahrungen nach 1990 zu nutzen vermochten, und den zu DDR-Zeiten Nichtangepassten und Verfolgten – zumal „ehemalige Systemträger“ ihre Rentenansprüche beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich eingeklagt hätten.

Neubert verwies auf eine Bundesratsinitiative der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für eine Ehrenrente zugunsten politisch Verfolgter des SED-Regimes – eine pauschale, einkommensunabhängige Zahlung für ehemalige politische Häftlinge bis zu einer Höhe von monatlich 500 Euro bei neun und mehr Haftjahren, rückwärts gestaffelt bis zu einem Haftjahr. Diskutiert werde angesichts leerer Kassen alternativ auch eine Ehrenrente mit niedrigeren Zugangsschwellen vorrangig für sozial schlechter gestellte ehemalige Verfolgte .

Sachsen-Anhalts Landesbeauftragter Gerhard Ruden forderte, das derzeit geltende 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz zu „entfristen“. Es soll nach derzeitigem Stand am 31. Dezember 2007 auslaufen. Doch noch immer wüssten viele Betroffene gar nichts von ihren Ansprüchen. Allein in Sachsen-Anhalt gehe man davon aus, dass bislang rund ein Viertel der schätzungsweise 40 000 Anspruchsberechtigten noch keinen Antrag auf Rehabilitierung gestellt hätten. Viele würden erst unmittelbar vor Eintritt ins Rentenalter ihre Nachteile bemerken. Erst im Jahr 2030 wüchsen aber die letzten potenziell Betroffenen in die Rente hinein.

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