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Politik: Stasi-Check soll weiterhin möglich sein

Berlin - Überprüfungen im öffentlichen Dienst auf eine frühere Stasi-Tätigkeit sollen nach dem Willen des Bundesrates auch über das Jahr 2006 hinaus möglich sein. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einen von Thüringen eingebrachten Gesetzentwurf, nach dem die im Stasi-Unterlagengesetz vorgesehene 15-jährige Befristung solcher Überprüfungen entfällt.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Überprüfungen im öffentlichen Dienst auf eine frühere Stasi-Tätigkeit sollen nach dem Willen des Bundesrates auch über das Jahr 2006 hinaus möglich sein. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einen von Thüringen eingebrachten Gesetzentwurf, nach dem die im Stasi-Unterlagengesetz vorgesehene 15-jährige Befristung solcher Überprüfungen entfällt. In der Begründung des Gesetzes heißt es, auch 16 Jahre nach Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) seien „die Wunden nicht geheilt“. Im Einzelfall habe zwar der Zeitfaktor in Verbindung mit einer Reihe anderer Faktoren „Bedeutung für eine personenbezogene Einschätzung. Der Einzelfall muss aber zunächst überhaupt noch fassbar und überprüfbar bleiben.“ Bezug genommen wird auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1997, in der es heißt, dass eine Tätigkeit für das MfS nachhaltig die Integrität des Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft infrage stelle, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regelungen zu unterwerfen.

Allerdings hat der Entwurf in dieser Form nur wenig Aussicht, Gesetzeskraft zu erlangen. Denn im Bundestag wird parallel eine von Union, SPD und Bündnisgrünen eingebrachte Gesetzesinitiative diskutiert, die wesentliche Einschränkungen für die künftige Überprüfungspraxis vorsieht. So wird nach Tagesspiegel-Informationen in diesem Entwurf die Überprüfung eines genau definierten Personenkreises nur möglich sein, wenn tatsächlich Anhaltspunkte für den Verdacht einer solchen Tätigkeit vorliegen. Gelten soll dies unter anderem für Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie für Abgeordnete und Angehörige kommunaler Vertretungskörperschaften. Generell überprüft werden sollen die Beschäftigten der Stasi-Unterlagenbehörden in Bund und Ländern. Das hieße, dass es nach 2006 keine Regelüberprüfungen im öffentlichen Dienst oder Überprüfungen auf freiwilliger Basis in den Parlamenten mehr geben würde.

Dieser Gesetzentwurf wird Anfang kommender Woche in den Fraktionen diskutiert und von den einbringenden wohl auch gebilligt. Schon am Donnerstag soll er in erster Lesung ins Parlament eingebracht werden.

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