zum Hauptinhalt

Politik: „Stasi-Spitzel wären besser gestellt als verurteilte Straftäter“

Mit Ablauf dieses Jahres endet laut Stasi-Unterlagengesetz die Möglichkeit, im öffentlichen Dienst Auskünfte über eine eventuelle Stasi-Mitarbeit der dort Beschäftigten einzuholen. Was bedeutet das für die Vergangenheitsaufarbeitung auf dem Gebiet des Sportes?

Mit Ablauf dieses Jahres endet laut Stasi-Unterlagengesetz die Möglichkeit, im öffentlichen Dienst Auskünfte über eine eventuelle Stasi-Mitarbeit der dort Beschäftigten einzuholen. Was bedeutet das für die Vergangenheitsaufarbeitung auf dem Gebiet des Sportes?

Eine Anhörung beim Sportausschuss des Bundestages hat ergeben, dass bisher nur ein kleiner Teil der deutschen Sportverbände eine Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit durchgeführt hat. Das NOK hat im Jahr 2004 keine Stasi-Überprüfungen bei der Olympiamannschaft mehr vorgenommen, so dass ihr Stasi-Mitarbeiter angehören konnten. Nach dem 31. Dezember 2006 gibt es überhaupt keine Möglichkeit mehr, eventuelle Verstrickungen mit der DDR-Staatssicherheit zu ahnden.

Aber wenn nach dem 31. Dezember 2006 eine Stasi-Mitarbeit zum Beispiel über die Medien publiziert wird, dann kann ein öffentlicher Arbeitgeber doch von einer Einstellung Abstand nehmen, ohne dass er selbst eine Anfrage bei der Stasi-Unterlagenbehörde gestellt hat?

Genau das ist ja ein Schwachpunkt des Stasi-Unterlagengesetzes. Im Paragraf 20, Absatz 2, heißt es: „Nach Ablauf der Frist (von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Stasi-Unterlagengesetzes vom 26. Dezember 1991 – d. Red.) darf die Tatsache einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst dem Mitarbeiter im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.“ In diesem Zusammenhang lehnt sich der Text an die Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes an. Das ist meines Erachtens ein schwerwiegender Webfehler des Stasi- Unterlagengesetzes. Denn es bedeutet, dass die Enttarnung eines Stasi-Mitarbeiters ab dem Jahr 2007 keinerlei Konsequenzen mehr für ihn hätte, dass also auch einer Einstellung in den öffentlichen Dienst nichts im Wege stehen oder er bei Auftauchen einer Stasi-Akte nicht gekündigt werden dürfte. Es wäre dann zum Beispiel vermutlich nicht mehr möglich, die Einstellung eines Stasi-Offiziers an der Charité zu verhindern. Das ist aber nicht im Sinne des Bundeszentralregistergesetzes, das sich mit dieser Fristsetzung auf den Tag der Verurteilung eines Straftäters bezieht – dem dürfte man 15 Jahre danach seine frühere Tat im Rechtsverkehr nicht mehr vorhalten.

Wie müsste das Ihrer Meinung nach in Bezug auf eine Stasi-Mitarbeit behoben werden?

Zum einen ist nicht hinnehmbar, dass von 2007 an generell keine Überprüfungen auf Stasi-Mitarbeit mehr stattfinden können, mit Ausnahme von Gefahrenbereichen. Dieser Zeitpunkt muss aufgeschoben werden. Zum anderen könnte das Stasi-Unterlagengesetz dahingehend novelliert werden, dass sich die 15-Jahres-Frist nicht wie bisher auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bezieht, sondern auf den Zeitpunkt der Enttarnung eines Stasi-Mitarbeiters. Sonst träte der Fall ein, dass man einem nach dem 1. Januar 2007 enttarnten ehemaligen Stasi-Spitzel seine Schnüffeltätigkeit nicht mehr vorhalten dürfte. Er wäre dann besser gestellt als ein verurteilter Straftäter, der für seine Tat zwar bereits gebüßt hat, dessen 15-Jahres-Frist aber noch nicht abgelaufen ist. Die Tragweite dieses Problems ist meines Erachtens von der Politik überhaupt noch nicht erkannt worden.

Nun sagen viele: Nach 15 Jahren ist es an der Zeit, dieses Kapitel der Aufarbeitung der DDR-Geschichte zu schließen. Das sei auch dem inneren Frieden dienlich.

Aber diese Aufarbeitung hat ja gerade auf dem Gebiet des Sports nie stattgefunden. Und es kommen immer neue Akten hinzu, weil bislang nicht erschlossene Bestände aufgearbeitet werden. Gelegentlich tauchen auch am falschen Ort die richtigen Akten auf. Ich habe zum Beispiel in einer Sachablage eine IM-Akte aus der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) gefunden. Außerdem wird die Rekonstruktion der in 16 000 Säcken liegenden zerrissenen Akten eine sehr große Zahl neuer Erkenntnisse zutage fördern – vielleicht eine halb Million Dossiers von besonders hoher Bedeutung, denn die Stasi hat das Wichtigste zuerst vernichten wollen. Dort finden sich immer wieder auch Akten von wichtigen, zentral geführten inoffiziellen Mitarbeitern aller Stasi-Bereiche, denken Sie nur an die IM-Akte von Heinrich Fink. Ich bin überzeugt davon, dass viele ehemalige Stasi- Leute, die erst einmal in unauffällige Jobs abgetaucht oder vorübergehend ins Ausland gegangen sind, nur auf den Tag warten, an dem sie unbehelligt und ganz legal wieder in öffentliche Ämter einsteigen können. Wenn die Rechtslage nicht geändert wird, könnten sie sich vielleicht sogar in eine solche Tätigkeit hineinklagen. Das kann unsere gesamte Gesellschaft verändern. Vielleicht genügt es ja, die Uhr so lange anzuhalten, bis die letzte Akte vorliegt. Wenn der Bundestag die computergestützte Rekonstruktion der zerrissenen Akten beschließt, käme als frühester Stichtag das Jahr 2011 in Frage.

Das Gespräch führte

Matthias Schlegel.

Giselher Spitzer (53) ist Sporthistoriker und Privatdozent an der Humboldt-Universität Berlin. Er beschäftigt sich seit 1994 mit der Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen im Bereich des Sports.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false