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Politik: Steinbrück legt Haushalt 2007 am 5. Juli vor

Finanzminister will verfassungsmäßigen Etat

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist Befürchtungen entgegengetreten, er werde es auch mit dem Bundeshaushalt 2007 nicht schaffen, die Verschuldensgrenzen des Grundgesetzes einzuhalten. Es gebe keinen Anlass zu Zweifeln, dass im Haushalt 2007 und den Folgejahren der Grundgesetzartikel 115 „vollständig“ eingehalten werde, sagte Steinbrücks Sprecher Torsten Albig am Montag. Dieser Artikel sieht vor, dass die Summe der Investitionen höher sein muss als die Neuverschuldung.

Der Finanzminister will dem Kabinett die Eckdaten des Haushalts für 2007 am 5. Juli vorlegen. Erklärtes Ziel ist es, 22 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen und damit knapp unterhalb des Investitionsvolumens von 23,3 Milliarden Euro zu bleiben. Deshalb hatte sich die Koalition schon im vergangenen Herbst auf Steuererhöhungen und Kürzungen im Haushalt im Umfang von rund 30 Milliarden Euro verständigt. Größter Posten darin ist die Anhebung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar, durch die der Bund 2007 rund acht Milliarden Euro mehr einnehmen wird. Albig verwies darauf, dass der Etat 2007, der zurzeit verhandelt wird, ein „eminenter Sparhaushalt“ sei.

Größtes Risiko im Bundeshaushalt sind die Ausgaben für Langzeitarbeitslose (Hartz IV). Eingeplant sind für 2007 rund 20 Milliarden Euro, etwa vier Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Allerdings belaufen sich die Hartz-IV-Ausgaben bereits 2006 auf schätzungsweise 27 Milliarden Euro. Die damit – gegenüber den Plänen für 2007 – noch bestehenden Mehrkosten von rund sieben Milliarden Euro sind noch nicht vollständig durch Kürzungsbeschlüsse gedeckt.

Für die schwierigen Verhandlungen sicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Finanzminister demonstrativ Rückendeckung zu. Er habe die „volle Unterstützung“ durch die Kanzlerin, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.

Beginnend am heutigen Dienstag wird der Haushalt für das Jahr 2006 in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden und dann mit sechsmonatiger Verspätung in Kraft treten. Er sieht bei Ausgaben von 261,6 Milliarden Euro eine Neuverschuldung von 38,19 Milliarden Euro vor. Das sind sieben Milliarden Euro mehr als 2005 und liegt deutlich über den Investitionen von 23,225 Milliarden Euro. Dies ist laut Grundgesetz nur erlaubt, um „eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes“ abzuwehren. Die EU-Maastrichtkriterien wird Deutschland voraussichtlich schon 2006 einhalten.

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