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Politik: Steinmeier darf Untermieter in Brandenburg bleiben

Berlin - Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hätte in einem Mietstreit seine Zweitwohnung verlieren können. Aber vorerst darf er bleiben: Am Freitag entschied das Landgericht Potsdam, dass der Politiker die Wohnung behalten darf.

Berlin - Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hätte in einem Mietstreit seine Zweitwohnung verlieren können. Aber vorerst darf er bleiben: Am Freitag entschied das Landgericht Potsdam, dass der Politiker die Wohnung behalten darf. Neben seiner Hauptwohnung im Berliner Ortsteil Zehlendorf hat Steinmeier eine Wohnung in einem Bauernhof im brandenburgischen Saaringen als Zweitwohnsitz gemietet. Denn Saaringen gehört zum Wahlkreis Brandenburg an der Havel, in dem der Politiker 2009 zum ersten Mal für den Bundestag kandidieren will.

Der Hof ist im Besitz zweier Paare, die sich mittlerweile im Streit befinden. Es läuft ein Zwangsversteigerungsverfahren. Eines der Eigentümerpaare hatte zudem Mietverträge für den gemeinsamen Hof vergeben, ohne dies mit den anderen Eigentümern abzusprechen. Diese fühlten sich übergangen und wollten die so entstandenen Mietverhältnisse rückgängig machen. Im Eilverfahren wollten sie per einstweiliger Verfügung erreichen, dass die betroffenen Mieter das Grundstück nicht mehr betreten dürfen. Der Vize-Kanzler ist Untermieter eines der Mieter, deren Vertrag nur mit der einen Eigentümerpartei geschlossen wurde. Steinmeier hätte das Grundstück demnach auch nicht mehr betreten dürfen.

Das Vorhaben der Kläger scheiterte vor dem Landgericht Potsdam. Dieses wies den Antrag zurück, da die Räumung einer vermieteten Wohnung im Eilverfahren grundsätzlich nicht möglich sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Kläger können gegen das Urteil in Berufung gehen. Zudem könnte ein Hauptsacheverfahren angestrengt werden, um zu klären, ob die Mietverträge auf einem gültigen Wege zustande gekommen sind, sagte der Sprecher des Landgerichts. Den Ausgang eines solchen Verfahrens könne man zu diesem Zeitpunkt nicht voraussagen, da die Richter jetzt nur festgestellt hätten, dass die Räumung nicht mit einem Eilverfahren erzwungen werden könne – nicht aber, ob die nur mit einem Teil der Eigentümer geschlossenen Mietverträge den geltenden Gesetzen entsprächen. Somit könnte Steinmeier sein Nebenwohnrecht doch noch verlieren. Dann müsste sich der SPD-Kanzlerkandidat in Brandenburg nach einer neuen Bleibe umschauen. Bislang ist allerdings kein weiteres Verfahren geplant. Florian Ernst

Florian Ernst

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