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Bessere Betreuung am Lebensende. Gesundheitsminister Gröhe will die Palliativmedizin stärken.

© dpa

Sterbehilfe-Debatte im Bundestag: Ringen mit dem Tod

Erstmals wurde im Bundestag über eine Regelung zur Sterbehilfe debattiert – und das auf angenehm hohem Niveau, ganz ohne das übliche Parteien-Gezänk. Die einzelnen Positionen sind trotzdem sehr unterschiedlich.

Es kommt selten vor, dass Politikern bei einer Debatte im Bundestag die Stimme versagt. Am Donnerstagmorgen spricht Lisa Paus (Grüne) dort mit zitternder Stimme über das Sterben eines engen Freundes. Über seine Angst, nicht selbst entscheiden zu können, wie er aus dem Leben geht. Darüber, wie er sich tödliche Medikamente besorgte – und sie am Ende nicht genommen hat. „Die Medikamente waren trotzdem wichtig“, sagt Paus und muss schlucken. „Sie haben diesem Mann die Angst genommen und den Suizid verhindert.“ Als sie zu ihrem Platz zurück geht, ist es still wie selten im Parlament.

An diesem Morgen ist vieles anders als bei anderen Bundestagsdebatten. Das Niveau ist hoch, es gibt kein Parteien-Gezänk. Man hört sich konzentriert zu, keine Überheblichkeit, keine Floskeln. Die Abgeordneten haben sich eine sehr anspruchsvolle Aufgabe vorgenommen. Sie wollen regeln, wie sich Schwerkranke beim Sterben helfen lassen dürfen und ob sich die Helfer strafbar machen. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur vier Positionspapiere, die liberale bis restriktive Regelungen vorschlagen. Entschieden wird frühestens in einem Jahr. An diesem Donnerstag diskutieren die Abgeordneten zum ersten Mal im Plenum über ihre Motive und Bedenken.

Persönliche Erfahrungen als Debattengrundlage

Wo es persönlich wird, liegt es nahe, sich von eigenen Erfahrungen leiten zu lassen. Michael Brand (CDU) spricht vom frühen Sterben seines Vater, auch Petra Sitte (Linke) erinnert sich an den Tod des Vaters. Doch jedes Sterben ist anders, und so ziehen die Politiker aus dem eigenen Erleben unterschiedliche Schlüsse. Michael Brand und einige andere CDU-Abgeordnete wollen jede Form von organisierter Beihilfe zum Suizid verbieten. Auch wenn Ärzte die tödlichen Medikamente bereitstellten, würden sie sich strafbar machen. Petra Sitte hingegen hält „nichts von Verboten am Ende des Lebens“. Sie möchte sogar die Tötung auf Verlangen erlauben. Das ist in Deutschland im Unterschied zu Holland und Belgien verboten.

Aber sollten Politiker überhaupt die eigenen Erfahrung zur Grundlage des Normativen machen? Burkhard Lischke (SPD) warnt davor. „Was individualethisch richtig ist, kann man nicht ohne weiteres auf die Allgemeinheit übertragen“, gibt unter anderem der CDU-Abgeordnete Thomas Machel zu bedenken.

Konsesn gegen Sterbehilfe-Vereine zeichnet sich ab

An großen Worte und Warnungen wird an diesem Morgen gleichwohl nicht gespart: Die Befürworter einer restriktiven Haltung fürchten „Dammbrüche“ und „ethische Schieflagen“ und warnen vor der „Tür, die man jetzt öffnet und später nicht mehr zukriegt“. Grünen-Politikerin Renate Künast hält dagegen: „Wo sind die Daten, die das belegen?“ Die heutige Rechtslage belege keine Fehlentwicklung. „Wir sollten der Versuchung widerstehen, unseren Glauben und unsere Ängste ins Strafgesetzbuch zu schreiben“. Künast und andere Grünen- und Linken-Politiker vertreten die liberalste Richtung in der Debatte: Es soll bleiben, wie es ist. Auch Sterbehilfe-Vereine sollen ihre Dienste anbieten dürfen. An diesem Morgen zeichnet sich allerdings ein breiter Konsens ab, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten.

Strittig ist aber, inwieweit die Politik den Ärzten Vorschriften machen kann und soll. Eine Gruppe um Eva Högl und Kerstin Griese (beide SPD) wollen es den Ärzten überlassen, ob sie ihr Ständerecht vereinheitlichen. Sie fürchten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört werden könnte, wenn man rechtliche, womöglich strafrechtliche Vorschriften macht.

"Kein Leid, kein Geschrei, kein Schmerz"

Andere wie Peter Hintze (CDU) wollen dezidiert rechtlich regeln, dass Ärzte beim Suizid helfen dürfen. Hintze zitiert die biblische Hoffnung: „kein Leid, kein Geschrei, kein Schmerz“. Daraus folgt für ihn: Ärzte sollten ihren Patienten beim „friedlichen Einschlafen helfen dürfen“. Hintze beschreibt mit so drastischen Worten die ausweglosen Situationen, in die Sterbende kommen können, dass einige seiner Kollegen ganz unruhig werden. Will da einer doch Stimmung machen?

Aus der Bibel wird an diesem Morgen übrigens nur selten zitiert, auch das christliche Menschenbild wird kaum bemüht. Es taucht manchmal indirekt auf, etwa wenn Linke-Abgeordnete darauf verweisen, dass auch sie „das Leben für ein hohes Gut“ halten – „obwohl ich Atheist bin“. Alle argumentieren mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Aber was heißt das eigentlich? „Was ist mit den vielen alten Menschen, die an Depressionen leiden?“, fragt eine Grünen-Politikerin. „Ist das noch Selbstbestimmung?“

Um 9 Uhr waren zwei Drittel der Plätze besetzt. Auf der Regierungsbank fehlte nur die Bundeskanzlerin. Nach zwei Stunden leeren sich die Reihen, die Argumente wiederholen sich. Einig sind sich alle: Die Palliativ- und Hospiz-Versorgung muss ausgebaut werden. „Bevor wir Hand anlegen ans Strafgesetzbuch, sollten wir den Menschen in der letzten Lebensphase die Hand reichen“, sagt Renate Künast.

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