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STERBEHILFE: Nur formal straffrei

Dignitas gibt es nicht nur in der Schweiz. Im September 2005 gründete der umstrittene Sterbehilfe-Verein auch eine Zweigstelle in Hannover, die im Juni 2006 in „Dignitate“ umbenannt wurde.

Dignitas gibt es nicht nur in der Schweiz. Im September 2005 gründete der umstrittene Sterbehilfe-Verein auch eine Zweigstelle in Hannover, die im Juni 2006 in „Dignitate“ umbenannt wurde. Dies ändert jedoch nichts daran, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland

verboten ist. Und assistierter Suizid ist nur formal straffrei. Tatsächlich läuft

jeder Sterbehelfer Gefahr, wegen

unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden. Hamburgs früheren Justizsenator Roger Kusch, ein vehementer Sterbehilfe-Befürworter, verleitete dies bereits zur Idee eines Sterbehilfeautomaten, der per Schalter „von dem

Sterbewilligen selbst bedient“ werden könne. „Dignitate“ selber kündigte an, demnächst in einem Musterfall,

vorzugsweise im Großraum Berlin,

durchzuexerzieren, wie sich deutsche Richter verhalten. In Ostdeutschland sei beim Thema „Freitod-Begleitung“ mehr Aufgeschlossenheit zu erwarten, weil dort die Kirchen als Hauptgegner der Sterbehilfe weniger einflussreich seien. 2006 hatten Hessen, Thüringen und das Saarland angeregt, künftig auch die „Vermittlung und Verschaffung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Ihre Bundesratsinitiative blieb aber erfolglos. raw

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