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Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages; Renate Künast, verbitte sich den Begriff der "Euthanasie" in der Sterbehilfedebatte.

© picture alliance / dpa

Sterbehilfe: Streit um das Wort Euthanasie: Künast fordert Entschuldigung des Ärztepräsidenten

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat den Befürwortern ärztlicher Suizidbeihilfe vorgeworfen, auf "Euthanasie" hinzuarbeiten. Das geht der Grünen-Politikerin Renate Künast zu weit. Sie verlangt eine Entschuldigung.

Im Streit um die Sterbehilfe hat die Grünen-Abgeordnete Renate Künast den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, zu einer Entschuldigung aufgefordert. Montgomery solle seine Behauptung im Tagesspiegel am Sonntag, dass der Gruppenantrag im Bundestag von Befürworten ärztlicher Suizidbeihilfe „ganz klar auf Euthanasie abzielt“, öffentlich zurücknehmen, verlangte die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag.

Euthanasie sei „besetzt mit der gezielten Vernichtung von Menschen“, sagte Künast dem Tagesspiegel. Dies dürfe niemandem in der überaus sensibel und verantwortungsvoll geführten Parlamentsdebatte unterstellt werden. Es gehe einzig und allein darum, die Kriterien für ärztliche Suizidassistenz klarer zu stellen, die in Deutschland seit der Einführung des Strafgesetzbuches in Deutschland erlaubt sei.

Auch ein Rechtsanspruch von Patienten auf Suizidbeihilfe gegenüber Ärzten werde von niemandem gefordert, betonte Künast.  Der Ärztepräsident habe sich „in einen Furor verstiegen, der einem die Sprache verschlägt“.

In dem Tagesspiegel-Interview hatte Montgomery den Befürwortern von ärztlicher Suizidbeihilfe vorgeworfen, auf die aktive Tötung von Patienten hinzuarbeiten. Es sei offensichtlich, dass der Gesetzantrag von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) "ganz klar auf Euthanasie abzielt", sagte er. Wenn Sterbehilfe zur ärztlichen Aufgabe würde, müssten gute Mediziner „beim Patienten bleiben und es auch richtig machen“, betonte der Ärztepräsident. „Sie dürften ihm nicht den Schierlingsbecher reichen, sondern müssten ihm das Gift intravenös verabreichen.“ Und dafür müsse es „dann auch eine Gebührenordnungsziffer geben, denn ohne die darf kein Arzt etwas tun“. An all dem sehe man, „wie pervers das Ganze wäre“.

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